Ab in Quarantäne

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Um herauszufinden, ob Menschen sich mit dem Coronavirus infiziert haben, wurde ein Testszenario entwickelt. Wer sich testen lässt, und das mit einem negativen Ergebnis endet, hat die Gewissheit, dass kein anderer angesteckt werden kann. Das ist allerdings nur eine Momentaufnahme. Wer jemandem unmittelbar danach begegnet, k a n n sich sofort infizieren. Deshalb wird empfohlen, Kontakte zu vermeiden. Das aber hat auch negative Folgen: Der Mensch ist ein geselliges Wesen, wenn man ihm das nimmt, leidet sein Immunsystem, er wird anfällig, für viele andere Krankheiten, auch für Covid-19.

Sofern ein Schnelltestergebnis positiv ausfällt, ist eine Bestätigung des Ergebnisses durch einen PCR-Test erforderlich. Der Rhein-Kreis Neuss weist darauf hin, dass sich Betroffene laut Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen sofort, wenn ein Schnelltest positiv ausfällt – ob mit oder ohne Krankheitssymptomen – in Quarantäne zu begeben hat und dort zu bleiben hat bis zum Vorliegen eines negativen PCR-Testergebnisses. Auch nicht vollständig geimpfte oder symptomatische Personen, die mit im Haushalt leben, haben bis zum Vorliegen des Testergebnisses zu Hause zu bleiben, aber die Quarantänepflicht trifft nur die positiv getestete Person und nicht die Haushaltsangehörigen.
Wer Symptome einer Erkrankung mit dem Coronavirus hat, kann sich im Internet hier mit einem Online-Formular für einen PCR-Test anmelden. Das Kreis-Gesundheitsamt nimmt dann zur Terminvereinbarung Kontakt auf.

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