Campingplatzmord-Prozess: Ende in weiter Ferne

Das im September 2018 begonnene Verfahren um den Tod von Roland P. auf dem Campingplatz in Niederkrüchten vor dem Landgericht Mönchengladbach findet kein Ende.

Im Januar 2018 war P. zunächst von zwei jungen Männern, Bekannte des Sohnes seiner Lebensgefährtin Ramona K., in seinem Campingwagen auf dem „Laarer Forst“ überfallen und zusammengeschlagen worden, im Auftrag der Lebensgefährtin. Sie wollten aber, wie sie versicherten, das Opfer nicht umbringen. Tim S., einer von ihnen, sagte: „Ich kam mir vor wie ein mißbrauchtes Werkzeug.“ Denn nach dem Überfall hatte Ramona K. selbst, wie ihr von der Anklagevertretung vorgeworfen wird, dem Verletzten mit einem Pflasterstein weitere, tödliche Verletzungen zugefügt.

Ramona, ihr Sohn Adriano, der die beiden Täter für den Überfall angeheuert hatte und diese beiden selber (Konstantin K. und der obenerwähnte Tim S.) stehen wegen dieser Taten als Angeklagte vor der I. Großen Jugendkammer des Landgerichts Mönchengladbach (Adriano K. war zum Zeitpunkt der Tat noch keine 21 Jahre alt). Ramona K. und das Opfer waren seit Mai 2017 ein Paar. Sie gab als Motiv für ihre Tat an, sie sei von P. geschlagen und vergewaltigt worden. Außerdem habe er gedroht, ihre Kinder umzubringen. Sie sitzt seit Januar 2018 in U-Haft, die anderen befinden sich auf freiem Fuss.

Die heutige Witwe von Roland P., Manuela (die mit dem Opfer zuletzt nur noch in einer Art freundschaftlichen WG zusammenlebte), erzählte ähnliches. Er habe ihr zunächst jeden Wunsch von den Augen abgelesen, habe sie aber später auch mißhandelt. Es sei „wie Jekyll und Hyde“ gewesen.

Im November 2018 schien der Prozeß schon so gut wie abgeschlossen, als die Verteidigerin Ute Steinbrenner die Frage stellte, ob die Daten auf allen Handys der Angeklagten schon sichergestellt worden seien. Das war versäumt worden, und nun mußten die Daten erst einmal mit Hilfe eines Unternehmens wiederhergestellt werden. Dafür wurde viel Zeit benötigt, viel länger als die in § 229 der Strafprozeßordnung (StPO) festgelegten maximal erlaubten Unterbrechungen einer Hauptverhandlung.

Nachdem die Daten endlich gesichert waren und die Anwälte beider Parteien jeweils eine Festplatte mit den Daten erhalten hatten, schien das Ende des Prozesses nahegerückt zu sein. Aber am 1. Juli ds.Js. reklamierte der Verteidiger Andreas Kaschubek, sein PC könne die Festplatte nicht erkennen. (Später stellte sich allerdings heraus, daß es sich um einen Bedienungsfehler handelte.) Er habe nicht mehr genügend Zeit, sich für sein Plädoyer (das voraussichtlich am 10. Juli stattgefunden hätte) vorzubereiten. Das Gericht beschloss deshalb damals, den nächsten Verhandlungstermin erst am 16. Juli stattfinden zu lassen; weitere Termine sind für den 13. August, den 3. und 5. September vorgesehen. Der 16.07.19 war dann auch wieder so etwas wie ein „Überbrückungstermin“. Bei ihm erkundigte sich der Vorsitzende Richter nach den Lebens- und wirtschaftlichen Verhältnissen der Delinquenten vor der Tat.

Wegen der erwähnten Probleme mußte das Gericht zahlreiche „Überbrückungstermine“ festlegen, in denen meist wenig geschah. (Einmal fragte der Vorsitzende Richter Lothar Beckers im Scherz, ob einer der Anwälte vielleicht Lust hätte, einen weiteren Antrag zu stellen.) Da fällt einem der Satz ein: Humor ist, wenn man trotzdem lacht.

Hier geht es zur Vorberichterstattung.

Rhenanus

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