„Corona-Notbremse“ entfällt

In Gebietskörperschaften, wie Kreisen und kreisfreien Städten, in denen die „Sieben-Tage-Inzidenz“ drei Tage in Folge einen Wert höher als 100 ausweist – wie jetzt im Rhein-Kreis ist – ist normalerweise von der Landesregierung eine „Corona-Notbremse“ vorgesehen. Das wird im Rhein-Kreis vermieden. So wie in Mönchengladbach und Krefeld wird von der in Düsseldorf geschaffenen Test-Option Gebrauch gemacht. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Kreisverwaltung vorbereitet.  Sie ist nun einsehbar hier und eine Zusammenfassung ist an dieser Stelle hinterlegt.

Dasdies gelingt, ist eine wesentliche Erleichterung für Gesellschaft und Wirtschaft, denn mit einem negativen Schnelltest kann man dann im Rhein-Kreis Neuss weiter shoppen, ins Museum gehen oder andere Einrichtungen und Angebote nutzen. Oft jedoch mit Terminbuchung. Weitere Schutzmaßnahmen und Hygienevorschriften bleiben bestehen. Voraussetzung für die Umsetzung der Test-Option ist ein ausreichendes Angebot an kostenlosen Bürgertests. 

Mit mehr als 170 Teststellen für Schnell-Tests ist der Rhein-Kreis Neuss gut ausgestattet.  Laut dem aktuellen Entwurf der Allgemeinverfügung wären folgende Angebote nach dem Inkrafttreten nur noch mit einem tagesaktuellen Schnell-Test möglich: Zutritt zu Bibliotheken und Archiven, Besuch von Museen, Kunstausstellungen, Galerien, Schlössern, Burgen, Gedenkstätten und ähnlichen Einrichtungen, Freizeitsport von Kindern in Gruppen von maximal 20 Personen, Besuch von zoologischen Gärten, Tierparks, botanischen Gärten, Garten- und Landschaftsparks. Außerdem gilt die Regelung für Geschäfte, die aktuell per Click&Meet betreten werden dürfen und für Handwerks- und Dienstleistungen, bei denen ein Abstand von 1,5 m zum Kunden nicht eingehalten werden kann, z. B. kosmetische Maniküre, Massagen.

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