eScooter in Neuss

Seit Dienstag, 06.04.21, gibt es eScooter in Neuss. Der Firma Spin wurde, die Erlaubnis dafür erteilt. Sie will in den kommenden Monaten eine Flotte von 200 elektrisch betriebenen Rollern auf die Straße bringen und später entscheiden, ob es mehr werden. 

Die Stadtverwaltung macht darauf aufmerksam, dass in bestimmten Bereichen der Stadt die Nutzung, das Abstellen und die Bereitstellung der eScooter nicht gestattet ist. Dazu zählt beispielsweise der Hauptstraßenzug von der Oberstraße ab Peter-Wilhelm-Kallen-Straße über Büchel, Niederstraße bis zur Krefelder Straße, Park- und Grünanalagen, Fußgängerzonen, die nicht für den Radverkehr freigegeben sind, Wald-, Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Spielplätze, Friedhöfe, Rheinbrücken oder andere Straßenbrücken. Pro Standort dürfen maximal fünf Fahrzeuge abgestellt werden und sie dürfen Dritte weder gefährden noch behindern und die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs nicht beeinträchtigen. Insbesondere ist beim Abstellen der Roller eine nutzbare Restgehwegbreite von mindestens 2,0 m freizuhalten. Ebenso dürfen die Roller nicht auf Radwegen, gemeinsamen Rad-/Gehwegen, mit einer Breite von weniger als 2,5 m, einem Streifen jeweils 60 cm links und rechts von Blindenleitsystemen, in Feuerwehrzufahrten und Feuerwehrbewegungszonen, Gleisbereiche und Warteflächen des ÖPNV, vor und fünf Metern hinter Kreuzungen und Einmündungen, Einfahrten, Eingängen und Zugängen oder an Handläufen, Fahrstühlen, Lichtzeichenanlagen, denkmalgeschützten Bereiche und in Grünflächen entlang der Straßen abgestellt werden.

Man wird sehen was aus den Geboten und Verboten wird und wie man sie gegebenenfalls sanktionieren kann.

Inzwischen hat sich auch die Kreispolizeibehörde mit dem Thema beschäftigt und gibt folgende Hinweise: Vorhandene Radwege müssen genutzt werden. Nur dort, wo baulich angelegte Radwege oder Radfahrstreifen fehlen, darf mit Elektrokleinstfahrzeugen die Fahrbahn oder außerorts der Seitenstreifen genutzt werden. Gehwege sind Fußgängern vorbehalten und deshalb tabu, auch mit ausgeschaltetem Motor. 

Zu zweit auf dem Roller fahren ist nicht erlaubt – denn die Fahrzeuge eignen sich nicht zum Personentransport. 

Es gilt eine Altersbeschränkung. Man muss mindestens 14 Jahre alt sein. Manche Verleihfirmen verleihen aber auch erst ab einem höheren Alter. Es lohnt sich ein Blick in die allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Alkohol und Drogen sind auf dem Roller tabu! Es gelten die gleichen Grenzwerte wie für Autofahrer und das aus gutem Grund. Eine beeinträchtigte Fahrtüchtigkeit führt schnell zu Unfällen, deren Folgen aufgrund der nicht vorhandenen Knautschzone schwerwiegend sein können. 

Die Handynutzung ist selbstverständlich nicht zulässig und darüber hinaus äußerst gefährlich. 

Die Polizei hat ausführlichere Informationen hier zur Verfügung gestellt.

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