Fälschung des Impfbuchs und die Folgen

Gefälschte Eintragungen in ein Impfbuch sind eine Straftat. Das hat sich ein Mann (33) aus Neuss sagen lassen müssen. Er legte das Dokument am Montag (17.01.22), gegen 13:30 Uhr, in der Innenstadt in einer Apotheke vor und bat um ein digitales Impfzertifikat. Bei einer Überprüfung stellte die Apothekerin eine Fälschung der Eintragungen fest und verständigte die Polizei. Polizeibeamte stellten den Impfausweis sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren gegen den Mann ein.

Auch wenn das gelbe Impfbuch kein echter Ausweis ist, so ist die Fälschung oder Verfälschung von Eintragungen und der Gebrauch eines solchen Impfpasses doch eine Straftat, weil der Gesetzgeber das verfügt hat. „Fälschung von Gesundheitszeugnissen“ und der „Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse“ sind so strafbewehrt. Das Gesetz sieht in schweren Fällen eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor.

Die Polizei im Rhein-Kreis Neuss bearbeitete in den letzten sechs Monaten rund 60Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit solchen Vortäuschungen.

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