Was beim Abbiegen bitte beachten

Grevenbroich. Ein Verkehrsunfall durch Fehler beim Abbiegen am Mittwoch (12.04.23) in Grevenbroich nimmt die Kreispolizeibehörde zum Anlass, den Problemkreis zu erläutern. Falsches Verhalten beim Abbiegen zählt im Rhein-Kreis Neuss zu den Hauptunfallursachen. Im vergangenen Jahr (2022) waren 22,5 Prozent der aufgenommenen Verkehrsunfälle geschuldet durch Fehler beim Abbiegen, Wenden,Ein-, An- oder Rückwärtsfahren. Daher gilt besondere Beachtung des dritten Absatzes des Paragrafen neun der Straßenverkehrsordnung, hier heißt es: Wer abbiegen will, muss entgegenkommende Fahrzeuge durchfahren lassen, Schienenfahrzeuge, Fahrräder mit Hilfsmotor und Fahrräder auch dann, wenn sie auf oder neben der Fahrbahn in der gleichen Richtung fahren. Dies gilt auch gegenüber Linienomnibussen und sonstigen Fahrzeugen, die gekennzeichnete Sonderfahrstreifen benutzen. Auf zu Fußgehende ist besondere Rücksicht zunehmen; wenn nötig, ist zu warten.

Weitere Informationen zur Verkehrsunfallstatistik  auf der Homepage https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/artikel/verkehrsunfallstatistik-2022-0.

Anlass für die Replik ist der  erwähnte Unfall, kur vor 19 Uhrauf der L361 / L142 Eine 75jährige Grevenbroicherin befährt die L361 in Fahrtrichtung L142, als ein 61 Jahre alter Mann beabsichtigt, von der L142 nach links auf die L361 inFahrtrichtung K10 abzubiegen. Nach ersten Erkenntnissen kommt es beimAbbiegevorgang zu einem Zusammenstoß im Einmündungsbereich.

Beide Personen wurden verletzt in ein Krankenhaus gebracht.

Während der Unfallaufnahme wurde die Unfallstelle teilweise komplett gesperrt. Die schwer beschädigten Fahrzeuge mussten durch einen Abschleppdienst geborgen werden. Der Verkehrsunfall wird durch das Verkehrskommissariat I weiterbearbeitet.

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