Lehrstunde

Eine ältere Dame fiel durch ihre eigenwillige Fahrweise auf, bei der sie am Grefrather Weg mindestens zwei am Straßenrand geparkte Autos beschädigte. Was die mehr als 70-jährige nicht ahnte war, dass im Wagen, der hinter ihr fuhr, eine Polizeibeamtin saß, die in ihrer Freizeit Besorgungen erledigte. Die Ordnungshüterin verständigte ihre Kollegen und folgte der vorausfahrenden Unfallverursacherin bis die Unterstützung eintraf.  

Da stellte sich heraus, der Grund für die unsichere Fahrweise war offenbar nicht im Alter der Autofahrerin begründet; die Dame schien leicht alkoholisiert zu sein, was ein vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest bestätigte.  Letztlich endete ihre Fahrt mit einer Strafanzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs durch Fahren unter Alkoholeinfluss und Unfallflucht. Eine Blutprobe zur Beweisführung vor Gericht wurde entnommen und der Führerschein sichergestellt. Die Halter der beschädigten Fahrzeuge erhielten Kenntnis.  

Dies nimmt die Polizei für eine Information zum Anlass: schon bei einer Alkohlkonzentration von 0,3 Promille kann einem Autofahrer eine Strafanzeige und der Entzug der Fahrerlaubnis einbringen, wenn Anzeichen von Fahruntüchtigkeit vorliegen, man zum Beispiel einen Verkehrsunfall verursacht. Darüber hinaus handelt es sich natürlich um eine Straftat, wenn man sich als Verkehrsteilnehmer nach einem Unfall einfach vom Ort entfernt, ohne die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen. Noch ein Irrtum, der weit verbreitet ist, es reicht der handgeschriebene Zettel an der Windschutzscheibe nicht aus! 

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