Neue Allgemeinverfügung

Nachdem die sogenannte 7-Tage-Inzidenz, die die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in vergangenen Tagen misst, im Rhein-Kreis Neuss mit 40,7 den Wert von 35 überschritten hat, gilt die vom Kreis für diesen Fall bereits erstellte Allgemeinverfügung ab dem heutigen Freitag (16.10.20). Mit der Allgemeinverfügung wird die Maskenpflicht dahingehend ausgeweitet, dass eine Mund-Nase-Bedeckung auch am Sitz- oder Stehplatz zu tragen ist – zum Beispiel bei Aufführungen, Konzerten oder bei Sportveranstaltungen. Die Pflicht gilt bei solchen Anlässen und Versammlungen in geschlossenen Räumlichkeiten und grundsätzlich in den Fällen, in denen die Einhaltung des Mindestabstands nicht möglich ist; und zwar für Inhaber, Beschäftigte sowie Kunden und Nutzer. Außerdem wird – mit wenigen Ausnahmen – ein generelles Verbot von Veranstaltungen und Versammlungen mit mehr als 1.000 Personen ausgesprochen. 

Auf der Grundlage der aktuellen Situation sind jetzt Gespräche zwischen der Kreisverwaltung  und den kommunalen Ordnungsämtern angesetzt, die die Allgemeinverfügung des Kreises umsetzen und kontrollieren. Weitergehenden Maßnahmen, die dann abgestimmt werden könnten, sind zum Beispiel eine Sperrstunde in der Gastronomie oder erweiterte Maskenpflichten im öffentlichen Raum. 

Die derzeitig geltende Allgemeinverfügung des Kreises kann im Internet eingesehen werden. Dafür aufrufen: www.rhein-kreis-neuss.de/av-corona-35.

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