Pedelcfahren ist anders

Mit dem Pedelec fahren ist anders als mit dem Fahrrad. Die mit Unterstützung einer Batterie ausgestatteten Fahrräder erfreuen sich wachsender Beliebtheit, weil man damit seinen Radius erweitern kann. Mit Muskelkraft allein kommt man nicht soweit, fällt aber auch weniger hin. Unfälle entstehen in der Regel, weil Bodenhaftung verloren geht. Das erlebte ein Pedelecfahrer, von dessen Unfall die Neusser Polizei berichtet. Es geschah in Neuss-Uedesheim am Montagabend (26.04.21), gegen 20:35 Uhr, als Polizeibeamte Kenntnis erhielten von einem Pedelecfahrer, der an der Macherscheider Straße gestürzt sein sollte. Ein Zeuge hatte den leicht verletzten 53jährigen gefunden und die Polizei informiert.  

Nach ersten Erkenntnissen hatte der Neusser die Macherscheider Straße aus Richtung „Am Reckberg“ kommend befahren und wollte nach links in die Martinusstraße einbiegen. Dabei kollidierte er augenscheinlich mit der Bordsteinkante und kam zu Fall.  Er wurde durch Rettungskräfte medizinisch erstversorgt. Dabei fielen seine Gleichgewichtsprobleme und eine verschwommene Aussprache auf. Darauf angesprochen gab er den Konsum von Alkohol zu. Ein durchgeführter Atemalkoholtest, fiel deutlich aus und bestätigte die Aussage. Eine Blutprobe wurde fällig.  Die weiteren strafrechtlichen Ermittlungen zum Unfall werden nun vom Verkehrskommissariat geführt.  

Das nimmt die Polizei zum Anlass darauf aufmerksam zu machen, dass die alkoholisierte Teilnahme am Straßenverkehr für Radfahrer kein Kavaliersdelikt ist! Während allgemein bekannt ist, dass das Autofahren unter Alkoholeinfluss spätestens ab dem Grenzwert von 1,1 Promille eine Straftat darstellt, ist vielen immer noch nicht klar, dass man sich auch beim Fahrradfahren wegen „Trunkenheit im Straßenverkehr“ strafbar machen kann. Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass einem Radfahrer, der mit einem Blutalkoholgehalt von 1,6 Promille und mehr unterwegs ist, die Fahrerlaubnis für den Autoverkehr entzogen werden kann. Eine Geldstrafe sowie die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) können folgen. Manche Radfahrer und auch Pedelecfahrer sind der Meinung, dass sie uneingeschränkt Alkohol trinken dürfen, wenn sie unterwegs sind, aber Achtung: Bereits ab einem Alkoholisierungsgrad von 0,3 Promille ist ein Strafverfahren fällig, wenn sogenannte Ausfallerscheinungen vorliegen, z. B. in Schlangenlinien gefahren wird, ein Sturz erfolgt oder ein Verkehrsunfall mit anderen verursacht wird.

Auch die Statistik zeigt, wie gefährlich die elektrisch unterstützten Fahrräder für ihre Nutzer sein können. Im Jahr 2020 verunglückten bei Straßenverkehrsunfällen in Nordrhein-Westfalen 3 896 Fahrer oder Mitfahrer von Pedelecs. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt auf Basis vorläufiger Ergebnisse mitteilt, waren das 1 190 bzw. 44,0 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Auch die Zahl der verunglückten Fahrradfahrer (einschl. Pedelecs) war im Jahr 2020 mit 18 826 höher als im Jahr 2019 (+566 bzw. +3,1 Prozent).

Der rasante Anstieg der Pedelecunfälle ist natürlich der rasanten Verbreitung dieser Fortbewegungsart zu verdanken. Absolute Zahlen dazu nennt die Statistik nicht. Die werden wohl nicht erfasst.

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