Tötungsdelikt vor der Aufklärung?

Im Fall eines getöteten Obdachlosen wurde Untersuchungshaftbefehl gegen einen 18jährigen Tatverdächtigen erlassen. Im Polizeibericht vom 22. 04.22 –  zur Berichterstattung geht es hier – berichteten Polizei und Staatsanwaltschaft Düsseldorf über ein Tötungsdelikt im Bereich der Brücke „Verschiebebahnhof“.  Nach umfangreichen Ermittlungen einer veranlassten Mordkommission unter Leitung des Polizeipräsidiums Düsseldorf erließ der Haftrichter nunmehr den erwähnten Haftbefehl.

Monatelange Ermittlungen führten die Ermittler auf die Spur des wohnsitzlosen, aufgrund verschiedener Delikte polizeibekannten Mannes. Dieser war ursprünglich in dem Verfahren als Hinweisgeber gegen einen anderen jungen Neusser aufgetreten, der daraufhin in Untersuchungshaft gekommen war, bald jedoch wieder auf freien Fuß gesetzt wurde, da sich die Beweislage gegen ihn nicht erhärten ließ.  Bislang liegt zum Tatvorwurf keine Aussage des Festgenommenen vor.  

Nach wie vor nimmt die Mordkommission ermittlungsdienliche Hinweise unter der Telefonnummer 02131 300-0 entgegen. 

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