Wie Einbürgern geht

Das Amt für Sicherheit und Ordnung des Rhein-Kreises Neuss warnt davor, bei einem Einbürgerungsantrag, eine sogenannte Sicherheitsleistung zu entrichten. Anlass dazu ist der Fall einer russischen Staatsbürgerin mit Wohnsitz in Meerbusch, welche gerne einen deutschen Pass haben wollte. Sie nahm das Angebot eines privaten Anbieters an und Opfer eines Betrugs. Die Frau hatte von dem Anbieter, den sie über das Internet gefunden hatte, eine Zahlungsaufforderung für eine Sicherheitshinterlegung in Höhe von 2 500 Euro erhalten und das Geld überwiesen. Daraufhin wurde ihr per eMail ein Termin für die Einbürgerungsstelle des Rhein-Kreises Neuss mitgeteilt. Als die Frau zum Termin in der Kreisverwaltung erschien, wurde klar, dass sie Opfer eines Betrugs geworden war. Sie erstattete Anzeige bei der Polizei – allerdings mit wenig Hoffnung, ihr Geld zurück zu bekommen.

Kreisdezernent Martin Stiller: „Wer sich einbürgern lassen will, kann den Antrag nur bei einem persönlichen Termin bei uns in der Kreisverwaltung stellen. Wir verlangen vorab keine Sicherheitshinterlegung, und eine Gebühr in der Regel im niedrigen dreistelligen Bereich wird – im Rahmen der gesetzlichen Regelung – erst nach der erbrachten Leistung fällig.“

Der Rhein-Kreis ist für Ausländer und Geflüchtete, die in den Städten Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch oder in der Gemeinde Rommerskirchen wohnen, zuständig. Wer in Neuss oder Dormagen wohnt, wendet sich an die Stadt Neuss bzw. an die Stadt Dormagen. Interessierte finden alle wichtigen Informationen rund um die Einbürgerung hie

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