Wie Eltern geholfen wird

Betreuungsprobleme ergeben sich durch die Verlängerung des Lockdowns über den 11.01.21 hinaus. Die Kreisverwaltung macht darauf aufmerksam, dass Entlastung die Möglichkeit bringt, 2021 zehn zusätzliche bezahlte Krankentage zur Betreuung der Kinder zu erhalten. Alleinerziehende bekommen Kinderkrankengeld für 20 zusätzliche Tage. Von dieser Regelung profitieren gesetzlich Versicherte, wenn sie pandemiebedingt Kinder unter 12 Jahren betreuen müssen und deshalb nicht ihrer Arbeit nachgehen können. So sieht es ein geplantes Gesetz des Bundes vor. 

Der Rhein-Kreis Neuss weist darauf hin, dass – wenn die Zahl der Kinderkrankengeldtage zur Betreuung nicht ausreicht – Eltern Entschädigung für den Verdienstausfall beantragen können. Dies ist durch eine neue Regelung im Infektionsschutzgesetz festgelegt. 

In Nordrhein-Westfalen findet aufgrund der Maßnahmen, welche die Corona-Pandemie eindämmen sollen, zunächst bis zum 31.01.21 kein Präsenzunterricht, sondern Distanzunterricht von zu Hause aus statt. Wichtig für Eltern: Wenn sie wegen der Betreuung ihrer Kinder unter 12 Jahren nicht arbeiten können, haben sie Anspruch auf Entschädigung. Dies gilt nicht während der Schulferien, sondern nur dann, wenn Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, z.B., coronabedingt schließen müssen. Die Entschädigung wird nur dann gezahlt, wenn es für den Zeitraum der Schließung keine andere zumutbare Betreuungsmöglichkeit für das Kind gibt. Gezahlt werden 67 Prozent des Verdienstausfalls und maximal € 2 016,- monatlich. Bei gemeinsamer Betreuung erhalten Eltern eine Entschädigung für bis zu zehn Wochen Verdienstausfall, bei alleiniger Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege bis zu 20 Wochen. Arbeitnehmer erhalten die Entschädigung direkt vom Arbeitgeber. 

Den Antrag auf Entschädigung stellen Arbeitgeber oder Selbständige beim Landschaftsverband Rheinland (LVR). Foto: GettyImages -1054793552 

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