Wie Neuss weiter wachsen will

Der Bebauungsplan 456 – Rheintorstraße / Düsseldorfer Straße – liegt jetzt noch bis zum 21. September öffentlich aus und ist einsehbar. Wenn er realisiert wird, wird die Neusser Innenstadt mit ihrem lebendigen und vielfältigen Gefüge behutsam in Richtung Hafenbecken 1 erweitert und abgerundet. Hier historisch überkommene Trennungslinien werden dann überwunden, und eine organische Innenstadtentwicklung bindet die benachbarte Industrie verträglich in ein übergreifendes Gesamtkonzept ein. Die gegenwärtig mindergenutzten oder brachliegenden Flächen auf dem sogenannten „Werhahn-Gelände“ zwischen der Rheintorstraße / Düsseldorfer Straße und dem Hafenbecken 1 werden kleinteilig mit gemischt genutzten Quartieren ergänzt. Die langfristige Sicherung einer gewerblichen Nutzung des Hafengebietes ist ebenfalls ausdrückliches Ziel der Bauleitplanung.

Der Entwurf des Bebauungsplans 456  liegt mit textlichen Festsetzungen, Begründung, dem Umweltbericht und den nach Einschätzung wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit noch bis einschließlich Mittwoch, 21. September, im Rathaus der Stadt Neuss, Michaelstraße 50 (Eingang 5), Zimmer 3.802 (3. Etage), öffentlich aus. Einsichtnahmen sind montags bis mittwochs, 8.30 bis 16.00 Uhr, donnerstags, 8.30 bis 18.00 Uhr, sowie freitags, 8.30 bis 12.30 Uhr möglich. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, mündlich zur Niederschrift, per eMail an stadtplanung@stadt.neuss.de oder online auf www.neuss.de abgegeben werden. Nach den Regelungen des Baugesetzbuches sind Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplanentwurfs möglich. Textliche Änderungen zu den Versionen aus der zweiten Auslegung in Planbegründung, Umweltbericht und textlichen Festsetzungen einschließlich der Hinweise sind in diesen Dokumenten in roter kursiver Schrift dargestellt.

Das Plangebiet umfasst eine Fläche von rund 17,7 Hektar und gliedert sich auf in den Teilgeltungsbereich West, der in der Innenstadt liegt, und den Teilgeltungsbereich Ost, der zum Hafengebiet gehört. Der Teilgeltungsbereich Ost (etwa 11,7 Hektar) umfasst die nördliche Hafenmole 1 bis ungefähr zur Industriestraße. Der Teilgeltungsbereich West (rund sechs Hektar) wird im Osten durch das Hafenbecken 1 und im Westen durch die Düsseldorfer Straße sowie die Rheintorstraße begrenzt. Im Norden reicht der Bereich bis zum Betriebsgelände der M. Zietzschmann GmbH & Co.KG. Im Süden endet er vor der UCI Kinowelt Neuss.

Die Vignette ist ein Screenshot der mit der Adresse www.neuss.de aufrufbaren Ansicht

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