Zum Schutz vor Corona-Infektionen

Am Freitag, 20. August 2021, tritt eine neue Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen inkraft. Damit entfällt die Einordnung in Inzidenzstufen. Die Verordnung gilt zunächst bis einschließlich 17. September 2021. Durch das Fortschreiten der Impfkampagne, das Beibehalten wichtiger AHA+L-Standards im Alltag und die konsequente Anwendung der 3G-Beschränkungen soll ein weiterer Schritt in Richtung Normalität im Alltag gegangen werden.
Es gibt ab Freitag keine Maßnahmenstufen mehr, sondern knüpft das Einsetzen der 3G-Regel an eine Inzidenz von 35 oder mehr. Die neue Verordnung will Geimpften und Genesenen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder öffnen, allerdings nur mit Masken in Innenräumen und an anderen als infektionskritische definierten Orten. Hier sind nicht geimpfte Personen mit geimpften gleichgestellt. Warum wird nicht erklärt.

Die neue Verordnung im Netz: https://www.land.nrw/corona

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