„Corona-Notbremse“ wird aufgehoben

Ab Montag, 24.05.21 kehrt der Rhein-Kreis Neuss zu ein wenig Normalität zurück. Seit dem 16. Mai, nicht wie hier berichtet, seit 18.05.21, liegt die 7-Tages-Inzidenz im Rhein-Kreis Neuss unter der magischen Zahl von 100. Damit wird die „Corona-Notbremse“ ab Montag, 24.05.21i, 0.00 Uhr, aufgehoben. 

Es entfällt die nächtliche Ausgangssperre.   

Es sind Treffen von einem Hausstand plus einer Person oder bis zu fünf Personen aus zwei Haushalten möglich. Kinder unter 14 zählen nicht. Vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt.

Einzelhandel. Alle Geschäfte dürfen öffnen. Geschäfte, die nicht zur Grundversorgung zählen, dürfen eine begrenzte Anzahl an Kunden mit negativem Schnelltest, ohne Terminbuchung, einlassen. 

Gastronomie. Der Betrieb von Außengastronomie ist für Gäste mit negativem Testergebnis zulässig. Das gilt auch für Genesene und Geimpfte (bitte Legitimation bereithalten)    ••••••• Kontaktloser Sport im Freien ist mit bis zu 20 Personen erlaubt. 

Kontaktsport im Freien in Gruppen ist analog zur Kontaktbeschränkung erlaubt. Auch hierbei gilt: Vollständig Geimpfte und Genesene werden nicht mitgezählt. 

Freibäder. Dürfen zur Sportausübung mit negativem Testergebnis besucht werden (Liegewiesen z.B. bleiben geschlossen).  

Freizeit. Kleinere Außeneinrichtungen wie Minigolfanlagen und Kletterparks dürfen öffnen. Kultur: Konzerte im Freien dürfen mit maximal 500 Personen mit negativem Testergebnis stattfinden. 

Museen, Ausstellungen. Sie können mit vorheriger Terminbuchung besucht werden.

Beherbergung. Private Übernachtungen in Ferienwohnungen, auf Campingplätzen und in Hotels sind mit negativem Testergebnis zulässig. 

Körpernahe Dienstleistungen. Sie sind unter Auflagen wieder ohne Schnelltest erlaubt. Körpernahe Dienstleistungen, bei denen nicht oder nicht dauerhaft ein Mund-Nasenschutz getragen werden kann (z.B.Gesichtsbehandlungen), sind mit negativem Testergebnis zulässig. 

Unverändert gilt die Maskenpflicht z.B. in Geschäften, ÖPNV und Fußgängerzonen. Kindergärten verbleiben im eingeschränkten Regelbetrieb. Schulen verbleiben im Wechselunterricht mit zwei Testungen pro Woche.

Allgemein gilt. Genesene und Geimpfte sind nach vollständiger Immunisierung den negativ getesteten Personen in allen Bereichen gleichgestellt. Negativtests sind nur von zugelassenen Schnellteststellen gültig und dürfen nicht älter als 48 Stunden sein.

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