Rhein-Kreis Neuss ein „Hotspot“

Im Rhein-Kreis Neuss ist aktuell (18.10.20) bei 307 Personen eine Infektion mit dem Coronavirus nachgewiesen. Hiervon befinden sich 26 Personen in einem Krankenhaus. Unverändert 27 Menschen sind an den Folgen der Erkrankung verstorben. 

Von den aktuell mit dem Virus infizierten Personen wohnen 134 in Neuss, 38 in Grevenbroich, 36 in Dormagen, 32 in Meerbusch, 30 in Kaarst, 17 in Korschenbroich, 10 in Jüchen und 10 in Rommerskirchen.    

Der Inzidenz-Wert des Landeszentrums Gesundheit Nordrhein-Westfalen (LZG) liegt aktuell für den Rhein-Kreis Neuss bei 51,8 und damit erstmals über 50. Für die 7-Tage-Inzidenz wird die Zahl der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in den vergangenen Tagen gemessen. Ab einem Wert von 50 greifen weitergehende Maßnahmen. So hat der Rhein-Kreis Neuss heute eine neue Allgemeinverfügung erlassen. Sie ist im Internet unter einzusehen.

Die wichtigsten Bestimmungen daraus:

Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen im Sinne von § 14 Absatz 1 und 2 CoronaSchVO sowie der Verkauf von alkoholischen Getränken sind zwischen 23 Uhr und 6 Uhr unzulässig.


Abweichend von § 13 Absatz 5 Satz 2 CoronaSchVO dürfen ab dem 19.10.20  an Festen höchstens 10 Personen teilnehmen.

Abweichend von § 1 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 CoronaSchVO beträgt die zulässige Gruppengröße höchstens fünf Personen.


Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung in öffentlichen Außenbereichen, in denen regelmäßig eine Unterschreitung des Mindestabstands zu erwarten ist. Dies gilt insbesondere in Fußgängerzonen und im Bereich der Altstadt Zons.

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