In den Schwimmbädern der Stadtwerke Neuss, der Eissporthalle und im „Wellness“ ist ab Dienstag, 28. Dezember, Zugangsvoraussetzung 2G+. Da beim Sport oder Baden keine Masken getragen werden, haben immunisierte Personen (geimpfte oder genesene) zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis vorlegen, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Entsprechend den Corona-Regelungen des Landes NRW ist in den Weihnachtsferien für Kinder ab dem Schuleintritt und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahren der Nachweis einer vollständige Impfung, Genesung oder ein negativer Corona-Schnelltest für den Besuch der Neusser Bäder, der Eissporthalle und dem „Wellness“ nötig. Diese Regelung gilt bis einschließlich Sonntag, 9. Januar. Jugendlichen ab 16 Jahren werden wie Erwachsene behandelt