Rhein-Kreis Neuss. Wegen eines im Rhein-Erft-Kreis amtlich festgestellten Ausbruchs der HPAI (Hochpathogene aviäre Influenza, auch „Vogelgrippe“ oder „Geflügelpest“ genannt) ist dort eine Schutzzone sowie im Radius von 10 km und eine Überwachungszone eingerichtet worden mit den Orten Neurath, Frimmersdorf, Gustorf, Gindorf, Neuenhausen sowie dem westlichen unbebauten Teil Rommerskirchens zwischen Vanikum und dem Kraftwerk Neurath.

In der als vorbeugende Maßnahme eingerichteten Überwachungszone sind 55 Geflügelhalter ansässig. Diese Geflügelhalter müssen ihre Tiere „aufstallen“. Das bedeutet, dass die Tiere in geschlossenen Ställen oder einer Schutzvorrichtung zu halten sind, so dass Kontakt zu Wildvögeln und Einträgen von Wildvögeln verhindert werden. Dazu wird es eine Allgemeinverfügung geben. Diese beinhaltet auch ein „Verbringungsverbot“ für der dort lebenden Tiere, für die Verbringung von Produkten sind Ausnahmeregelungen möglich.
Das Kreisveterinäramt weist darauf hin, dass Geflügelprodukte sicher sind, wenn sie wie üblich gut durchgegart verzehrt werden. Das Virus wird jenseits von 70 Grad Celsius abgetötet.
Veranstaltungen wie Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte sind aufgrund der erforderlichen Schutzmaßnahmen in den genannten Bereichen verboten. Das Veterinäramt des Rhein-Kreises Neuss weist zudem ausdrücklich auf die Anzeigepflicht von geflügelhaltenden Betrieben beim Amt hin.
Außerdem empfiehlt das Kreisveterinäramt Geflügelhaltern präventiv, die Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Für die Allgemeinbevölkerung besteht kein besonderes Risiko. Nach Einschätzung des Robert- Koch-Instituts (RKI) werden die in Deutschland und Europa vorkommenden Viren nicht leicht auf Menschen übertragen. Einzelne Fälle einer Infektion sind bisher nur bei Personen aufgetreten, die engen Kontakt zu infiziertem Geflügel hatten.
Weitere Informationen sind zu dem Thema hier www.rhein-kreis-neuss.de/vogelgrippe abrufbar.