Rhein-Kreis Neuss. Bezahlbarer Wohnraum ist im Rhein-Kreis Neuss ist nach wie vor Mangelware. Das zeigen aktuelle Zahlen aus der Sozialberichterstattung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ein Indiz: Mit 42 wohnungslosen Menschen pro 10.000 Einwohner liegt der Kreis landesweit auf Platz fünf und deutlich über dem NRW-Durchschnitt von 28 Wohnungslosen pro 10.000 Einwohner. Trotz einiger Wohnmarktprogramme habe sich die Situation nicht merklich verbessert, berichtet die Caritas Wohnungslosenhilfe/Gefährdetenhilfe im Kreis. Die Anzahl der Flüchtlinge aus der Ukraine sorge zudem für weiteren Druck auf den Wohnungsmarkt.
Nach Angaben der Caritas Wohnungslosenhilfe fehlen vor allem kleine Wohnungen und Wohnungen für Familien ab vier Personen. „Die Vermieter haben hier die Qual der Wahl und Interessierte mit gar keinem oder geringem Einkommen, ziehen dann natürlich den Kürzeren“, berichtet Kristina Teubler, kommissarische Fachbereichsleitung der Wohnungslosenhilfe. „Für unsere Klienten ist es inzwischen fast unmöglich, eine Wohnung zu finden.“
Positiv sieht die Wohnungslosenhilfe die Gründung von Baugenossenschaften wie etwa in Dormagen oder der Service- und Koordinierungsgesellschaft für preisgünstigen Wohnraum Rhein-Kreis Neuss. Doch der Bau neuer Wohnungen werde dauern und die Zeit dränge, sagt Teubler mit Blick auf die unverändert hohe Zahl wohnungsloser Personen im Rhein-Kreis Neuss. „Auch diese Menschen benötigen dringend Wohnraum.“ Im Sinne des sozialen Friedens sei eine Gleichbehandlung aller Suchenden wichtig. „Wohnen ist ein Grundrecht für alle Menschen“, so Teubler weiter.
Eine Wohnungsbedarfsanalyse des Kreises ergab im vergangenen Jahr, dass bis 2040 im Rhein-Kreis Neuss mehr als 22.000 neue Wohnungen benötigt werden. Der ermittelte Wohnungsbedarf zeigt z.B. für Dormagen 4.425, für Grevenbroich 1.979 und für Meerbusch 3.459 Wohneinheiten. Durch den zu erwartenden Zuzug von Geflüchteten wird dieser Bedarf weiter steigen. „Wir appellieren deshalb an die Verantwortlichen im Rhein-Kreis Neuss: Das Thema mangelnder Wohnraum braucht deutlich höhere Priorität“, wird Teubler zitiert.
Dabei ist die Kreisverwaltung nicht müßig. Mehr als € 59,7 Millionen (2024: € 41,5 Millionen ) an Landesmitteln zur Wohnraumförderung hat der Rhein-Kreis Neuss im Förderjahr 2025 bewilligt. In allen Förderbausteinen der öffentlichen Wohnraumförderung konnten die bereitgestellten Mittel damit vollständig bereitgestellt werden. Die Mittel entfielen auf die Mietwohnraumförderung mit rund € 34 Millionen, die Quartiersförderung mit € 12,6 Millionen, die Eigentumsförderung mit € 7,4 Millionen sowie die Modernisierungsförderung mit € 5,7 Millionen. „Wir leisten damit einen wichtigen Beitrag zur Schaffung und Sicherung von bezahlbarem Wohnraum im Kreisgebiet“, wird Landrätin Katharina Reinhold kommentierend zitiert.

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Mietwohnraum- und Quartiersförderung. Die Gesamtsumme von mehr als € 59,7 Millionen verteilt sich wie folgt auf die Kommunen: Dormagen rund € 38,6 Millionen, Kaarst circa € 6,4 Millionen, Grevenbroich rund € 5,7 Millionen, Jüchen rund € 3,6 Millionen, Neuss rund € 3,5 Millionen, Korschenbroich etwa € 1,1 Millionen und Meerbusch € 866.000. In Rommerskirchen wurden in 2025 keine entsprechenden Mittel verausgabt.
Ein Blick auf die derzeit vorliegenden Förderanträge zeigt zugleich die anhaltend hohe Nachfrage und unterschiedliche Entwicklungen in den kreisangehörigen Kommunen. Während für Vorhaben im Stadtgebiet Neuss Förderanträge mit einem Volumen von rund € 39 Millionen vorliegen und für das Stadtgebiet Grevenbroich in Höhe von etwa € 33,4 Millionen beantragt wurden, sind in anderen Kommunen deutlich geringere Antragsvolumina zu verzeichnen. Aktuell liegen dem Rhein-Kreis Neuss Förderanträge für Vorhaben im Stadtgebiet Dormagen mit einem Volumen von € 3,8 Millionen, im Stadtgebiet Kaarst mit € 12,8 Millionen, im Stadtgebiet Korschenbroich mit € 3 Millionen, im Stadtgebiet Meerbusch mit € 2,2 Millionen sowie im Gemeindegebiet Rommerskirchen mit elf Millionen Euro vor. Für das Stadtgebiet Jüchen liegen derzeit keine Förderanträge vor.
Wenn man diese Förderanträge ins Verhältnis zu den Bewilligung in 2025 stellt, sieht man, wo der sprichwörtliche Hase im Pfeffer liegt. Und geförderter Wohnungsbau ist natürlich nur ein Teilaspekt des Problems.
Interessierte Bauherren können sich trotzdem bei Fragen zur Wohnraumförderung an den Rhein-Kreis Neuss wenden. Ansprechpartner ist Simon Gondek, Abteilungsleiter der Wohnraumförderung. Er ist telefonisch mit der Nr. 02181/6016330 oder per eMail an wohnungswesen@rhein-kreis-neuss.de erreichbar.