Dormagen. Im Landschaftsschutzgebiet in Gohr ist eine erhebliche Menge wilden Mülls abgelagert worden: In mehreren Säcken Bauschutt, Dämmwolle, in Scheiben geschnittene Autoreifen sowie übliche Renovierungsmaterialien. Dabei entdeckten Mitarbeiter des Ordnungsamtes Sachen, die eindeutig zur Identifizierung des Verursachers führten. Dieser wurde kontaktiert und aufgefordert, seinen Müll unverzüglich wieder abzuholenund regelkonform zu entsorgen.
Der Verursacher erschien wenig später. Ihm konnten mehrere Beweise vorgelegt werden. Es wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Das illegale Wegwerfen von Müll kann mit bis zu € 25.000 bestraft werden.
Ein Teil des wilden Mülls wurde vom Verursacher wieder mitgenommen, den Rest entsorgten die Technischen Betriebe Dormagen. Die Kosten dafür werden dem Verursacher in Rechnung gestellt.
Dies nimmt die Stadtverwaltung zum Anlass, die Augen derer zu öffnen, die sich zu so einer Schandtat hinreißen lassen können: Die Höhe eines Bußgeldes richtet sich immer nach der Art des Mülls beziehungsweise der Verunreinigung, des Ortes und der Menge. Generell gilt:
Wer auch nurgeringfügige Mengen Abfall in ein Gewässer einbringt (zum Beispiel Picknickabfälle, Flaschen, Asche), muss mit einem Bußgeld von bis zu € 2.000 rechnen. Wer Waldbrandgefahren ignoriert, wie es z.B. mit Feuermachen im Wald fällt ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro an. Das Entsorgen von Abfällen im Wald, ann bis € 25.000 als Bußgeld los werden. Wer sich in Landschaftsschutzgebieten ans Feuer machen begibt, riskiert bis zu € 50.000.
PS: Das Beitragsbild zeigt ein Foto, das Wikipedia zur Illustration eines Beitrags verwendet. Zu dem geht es hier