Bitte mit Bärlauch pfleglich umgehen

Foto: Wikipedia

Im Selikumer Park sorgt alljährlich eine Pflanze für Aufregung: der Bärlauch (Allium ursinum). Noch bevor die früh im Jahr austreibende Pflanze, die verwandt ist mit Schnittlauch und Knoblauch, mit weißen Blüten in Gänze für Aufmerksamkeit sorgt, stehen Sammler und –innen  in den Startlöchern, um sie zu ernten. Und das in großen Mengen, weil Blätter als Gewürz, Gemüse oder zum Heilen dienen.

Wie die Stadtverwaltung heute noch einmal mitteilt, liegt die begehrte Sammelstelle im Landschaftsschutzgebiet und unterliegt den Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes, wonach es verboten ist, „wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten (…)“. Es besteht lediglich die Möglichkeit, in Bereichen, wo es kein Betretungsverbot gib, für den persönlichen Bedarf und bei pfleglicher Entnahme geringe Mengen aus der Natur zu entnehmen. Und genau diese Regelung im Gesetz führt offensichtlich zu einem Interpretationsspielraum. Diese sogenannte „Handstrauß“-Regelung schließt aus, dass der Bärlauch in großen Mengen ausgerissen und tütenweise abtransportiert wird. Um das zu verhindern, ist in den Wochen vor Ostern Flatterband um die Fläche aufgehängt worden, die geschützt ist, was jedoch schnell zerrissen und entfernt wurde.

Der Heimatverein Gartenvorstadt Reuschenberg e.V. lädt Interessierte für Freitag, 16. 04.21, um 15 Uhr, in den Park Selikum zur Sammelstelle ein. Dort werden die Vorsitzende des Heimatvereins, Marlene Conrads, und Hendrike Mölleken, Leiterin des Amtes für Stadtgrün, Umwelt und Klima, über das Thema berichten und stehen für Informationen und Fragen zur Verfügung.

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