Die im Abgasskandal beschäftige Anwaltskanzlei Rogert & Ulbrich aus Düsseldorf erklärt: „Das OLG Oldenburg erklärt in einem Hinweisbeschluss kurz vor dem anberaumten Gerichtstermin, dass die Verurteilung der Beklagten (VW und der Händler) aus vorsätzlich sittenwidriger Schädigung durch das Landgericht Osnabrück in erster Instanz zurecht erfolgt sein dürfte.“
„Soweit ersichtlich hat sich damit erstmals ein Oberlandesgericht derart deutlich positioniert, was deliktische Ansprüche gegen Volkswagen angeht“ sagt, Rechtsanwalt Tobias Ulbrich, ein Partner der Kanzlei.
„Auch andere Oberlandesgerichte haben derartigen Klagen aus Delikt gegen Volkswagen bereits Erfolgsaussichten beschert“ so Rogert. „In dieser knappen Deutlichkeit handelt es sich jedoch um einen außergewöhnlichen Vorgang, der in der rechtlichen Aufarbeitung des Abgasskandals seinesgleichen sucht“, so der Anwalt der Klägerin.
Siehe auch http://www.gladbacherblatt.de/vw-und-seine-haendler-in-gefahr-3179/