Drogen und Fahren geht nicht

Dass Fahren unter Drogeneinfluss nicht erlaubt ist und neben den Gefahren, die es herauf beschwört, auch die Fahrerlaubnis massiv gefährdet, dürfte bekannt sein, aber das hindert natürlich nicht daran, Ausreden zu suchen oder zu erfinden. Das kennt man auch vom Alkohol. Nur passiv trinken, das geht nicht. Wohl beim Konsum von Cannabis. Bei den Kontrollen hören die Einsatzkräfte immer wieder, dass Fahrer versuchen, sich damit herauszureden, sie hätten „passiv“ geraucht. So erklärte auch ein 22jähriger Viersener am Dienstag, dem 14.08.18, gegen 16.40 Uhr, auf der Hardter Straße den kontrollierenden Beamten, dass er bei einer „Kifferparty“ am Wochenende dabei gewesen sei, als Marihuana konsumiert wurde. Er selber habe nichts konsumiert. Damit erklärte er den positiv verlaufenden Drogenvortest. Der Mann musste mit zur Blutprobe. Der Vorwurf des Fahrens unter Drogeneinfluss bleibt bis zum Nachweis der Menge Drogen im Blut bestehen, egal, wie diese nun in den Körper gelangt sind. Das nämlich spielt für die Fahr(un)tüchtigkeit keine Rolle. Ob passiver oder aktiver Konsum: Wer unter Drogeneinfluss steht, darf nicht fahren.

Das Ergebnis der Blutprobe ist noch nicht bekannt.

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