Eines illegalen Rennens verdächtigt

Das Verkehrskommissariat der Polizei in Neuss ermittelt wegen des Verdachts eines illegalen Kraftfahrzeugrennens und sagt,  wer annimmt, dass hierzu zwingend zwei oder mehrere Fahrzeuge sich einen Wettkampf liefern müssen, liegt falsch. 

Die Story: Am späten Mittwochabend (11.11.20), gegen 22:30 Uhr, fiel einer Zivilstreife der Polizei an der Grenze zu Meerbusch ein VW Scirocco auf. Als der Fahrer, wie sich später herausstellte, 21jährig, auf der Kevelaerer Straße in Fahrtrichtung Meerbusch ein rechtsseitiges Überholmanöver durchführte und auffallend stark beschleunigte, entschlossen sich die Beamten ihm zu folgen. Während der Mann über die Kreuzung Kevelaerer Straße / Zülpicher Straße fuhr, missachtete er deutlich die zulässige Höchstgeschwindigkeit. Der Streifenwagen zeigte eine Geschwindigkeit von knapp 100 km/h an. Die Beamten folgten dem Wagen bis zur Neusser Straße Richtung Meerbusch-Zentrum, auch hier hielt der Fahrer augenscheinlich nicht ausreichend Sicherheitsabstand zu dem vor ihm fahrenden Auto. Plötzlich scherte er nach links aus und überfuhr eine durchgezogene Linie. Möglicherweise wollte er seinen Vordermann überholen. Vermutlich wegen Gegenverkehr verwarf er diesen Gedanken wieder und fuhr zurück auf seine Spur. Nach einem Abbiegemanöver ohne Blinken stoppten die Beamten denWagen an der Kreuzung Marienburger Straße / Düsseldorfer Straße. 

Bei der anschließenden Kontrolle zeigte sich der junge Fahrer uneinsichtig. Die Ordnungshüter beschlagnahmten seinen Führerschein sowie das Auto.  

Der Mann aus Meerbusch wird sich nun wegen des Verdachts der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen verantworten müssen. Die weiteren Ermittlungen übernahm das zuständige Verkehrskommissariat in Meerbusch.  

Die Polizei kommentiert: Verbotene Kraftfahrzeugrennen sind im Strafgesetzbuch nach § 315d unter Strafe gestellt. Im Gesetz heißt es unter anderem: „Wer im Straßenverkehr sich als Kraftfahrzeugführer mit nicht angepasster Geschwindigkeit und grob verkehrswidrig und rücksichtslos fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. […] Wer […] Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. […] Wer […] die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ 

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