Der Entwurf eines neuen Flächennutzungsplans der Stadt Neuss wird wieder öffentlich ausgelegt. Das hat Rat der Stadt Neuss in seiner Sitzung am Freitag, 08.05.20, beschlossen. Aufgrund von Änderungen der Plandarstellungen, der Begründung und des Umweltberichts sowie der Aktualisierung der Datengrundlagen ist die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit als nächster Verfahrensschritt erforderlich.
Der Entwurf des Flächennutzungsplans liegt vom 16.07.20 bis einschließlich 17. 08.20 im Rathaus der Stadt Neuss, 1. Etage, Zimmer 1.652, Eingang 5, Michaelstraße 50, zu folgenden Zeiten öffentlich aus: Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis 16 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18 Uhr, Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplans schriftlich per Post an die Stadtverwaltung Neuss, Amt für Stadtplanung, Michaelstraße 50, 41456 Neuss, per eMail an stadtentwicklung@stadt.neuss.de, zur Niederschrift im Rathaus oder online auf der Homepage der Stadt Neuss (www.stadtentwicklung.neuss.de) abgegeben werden. Aufgrund des Umgangs mit Corona dürfen nicht mehr als zwei zusammengehörige Personen die Unterlagen gemeinsam einsehen. Es wird darum gebeten, zueinander Abstand zu halten sowie eine Mund-Nasen-Schutzbedeckungen zu tragen und von den bereitgestellten Mitteln zur Händedesinfektion Gebrauch zu machen. Im Hinblick auf eine eventuelle Corona-Rückverfolgung werden die Kontaktdaten – nur zu diesem Zweck – erfasst. Termine zur Einsichtnahme sind im Vorfeld mit Rufnummer 02131/906142 oder Tel.Nr. 02131/906101 zu vereinbaren.
Der Flächennutzungsplan als „vorbereitender Bauleitplan“ regelt die Nutzungen sämtlicher Grundstücke in der Kommume, das heißt, es wird die Art der Bodennutzung in den Grundzügen und nach den voraussehbaren Bedürfnissen dargestellt. Dabei ist es die Aufgabe des Flächennutzungsplans gemäß § 5 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB), die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung einer Stadt festzulegen. Der Flächennutzungsplan stellt somit den gesamtstädtischen Entwicklungsrahmen für alle weiteren räumlichen Planungen auf kommunaler Ebene dar.
Im Aufstellungsverfahren wurden schon zwei öffentliche Beteiligungen durchgeführt: im Jahr 2014 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und im Frühjahr 2018 die erste öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Wer sich vorher ein Bild machen will, dem sei www.stadtentwicklung.neuss. empfohlen.