Geht doch was bei Automatensprengung?

Rhein-Kreis Neuss. Der Eindruck, die Polizei sei machtlos gegen Sprengungen von Geldautomaten wird erweckt, weil es nach den sich häufenden Delikten fast immer heißt, eine Fahndung verlaufe ohne Ergebnis. Nun heißt es in einem Bericht der Kreispolizeibehörde vom Tage (05.07.23): Ein 28jähriger mazedonischer Staatsangehöriger wurde wegen dringenden Tatverdachts an einer versuchten Sprengung teilgenommen zu haben, festgenommen.

Ausgangspunkt der Ermittlungen und Anlass für die Gründung einer Ermittlungskommission war die Festnahme eines 25jährigen männlichen Beschuldigten am 21.05.223 nach versuchter Geldautomatensprengung in Dormagen, der sich seitdem in Untersuchungshaft befindet

Der vorgenannte Tatverdacht richtet sich zwischenzeitlich gegen insgesamt sechs Männer, die ihren Wohnsitz überwiegend in Dormagen haben. Die heutigen Maßnahmen dienen der Vollstreckung des vorgenannten, von der ZeOS NRW im Vorfeld erwirkten Haftbefehls und der Sicherstellung von Beweismitteln.

Die Ermittlungen, insbesondere die Auswertung der aufgefundenen Beweismittel, dauern an.

Für den Versuch der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sieht das Gesetz grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von einem bis zu fünfzehn Jahren vor, wobei die Strafe, weil es sich um einen Versuch handelte, milder ausfallen kann. Der Polizeibericht ergänzt: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung sind Beschuldigte immer nichtschuldig.

Quelle: Kreispolizeibehörde

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