In der Nacht von Montag auf Dienstag (19./20. 02.18) ist eine zunächst unbekannte männliche Person in ein Zeitschriftengeschäft in Mönchengladbach-Venn, auf dem Poether Weg, eingebrochen. Der Täter stieg nach Einschlagen der Schaufensterscheibe in den Laden und entwendete dort Zigaretten. Dabei löste er einen akustischen Alarm aus. Ein aufmerksamer Zeuge sah den flüchtenden Täter, der jedoch zunächst entkam.
Im Rahmen der kriminalpolizeilichen Ermittlungen ergab sich ein Tatverdacht gegen einen 22jährigen Mönchengladbacher, der schon wegen Eigentumsdelikten in Erscheinung getreten war. Bei einer richterlich angeordneten Durchsuchung seiner Wohnung fand die Kriminalpolizei die entwendeten Zigaretten und nahm den mutmaßlichen Täter fest.
Im Rahmen eines beschleunigten Verfahrens verurteilte ihn heute (21.02.18) ein Richter des AG Mönchengladbach zu fünf Monaten Gefängnis. Diese Strafe ist zur Bewährung ausgesetzt. Der Delinquent darf sich zwei Jahre nichts zu schulden kommen lassen, sonst muss er einsitzen.