Gewinne mit Zinssteuerung

Die Stadtverwaltung hat mit einer Zinssteuerung Gewinne in Höhe von rund € 30 Millionen erzielt. Möglich war dies durch die strategisch geplante und sorgfältig begleitete Auflösung von Zinsderivaten. Die Einnahmen dienen der nachhaltigen Haushaltskonsolidierung. Wie viel Geld das ist möge ein Vergleich verdeutlichen: aus der Grundsteuer nimmt die Stadt Dormagen jährlich rund € 14 Millionen ein.

Die lokale Zinspolitik, zu der u.a. der Einsatz von Zinsderivaten gehörte, hatte das Ziel, Zinsrisiken zu steuern und die finanziellen Belastungen durch volatile Zinsmärkte zu begrenzen. Der Rat der Stadt Dormagen hatte der Umsetzung entsprechender Instrumente zugestimmt, um langfristig eine stabile Finanzlage zu fördern. Die Stadt Dormagen wird dabei durch das Beratungsunternehmen MAGRAL AG unterstützt.

Anlass für die Auflösung waren gesetzliche Änderungen die sich aus dem Altschuldenentlastungsgesetz (ASEG) ergeben sowie die aktuelle Marktsituation, die  erhebliche Einnahmen ermöglichten.

Bürgermeister Lierenfeld, links im Bild und Kämmerer Dr. Spillmann

„Die Ergebnisse aus der Auflösung der Derivate bestätigen, dass eine fundierte und verantwortungsvolle Zinssteuerung ein wirksames Instrument im kommunalen Finanzmanagement sein kann“, wird Kämmerer Dr. Torsten Spillmann in einer Mitteilung zitiert.  Die Einnahmen fließen in den laufenden Haushalt und tragen dazu bei, die städtischen Finanzen zu stabilisieren. Die Summe ist weitgehend im Haushaltsplanentwurf einkalkuliert

Bürgermeister Erik Lierenfeld ergänzt: „Die erzielten Einnahmen sind das Ergebnis hochprofessioneller, vorausschauender und verantwortungsvoller Arbeit. Mein Dank gilt insbesondere den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Amts für Finanzsteuerung, die dieses komplexe Thema über Jahre hinweg mit großer Fachkompetenz und Sorgfalt begleitet haben.“

Unter Zinssteuerung versteht man die aktive und vorausschauende Steuerung von Zinsrisiken im kommunalen Haushalt. Die Stadt Dormagen verfolgt diesen Ansatz seit mehreren Jahren auf Basis einer Dienstanweisung, um auch in einem sich wandelnden Zinsumfeld eine stabile und verlässliche Finanzplanung sicherzustellen. Das wird beibehalten.

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