Glückspiel ist bundesweit auf dem Vormarsch. Laut Angaben der Landeskoordinationsstelle Glücksspielsucht Nordrhein-Westfalen hat sich z.B in Neuss die Zahl der aufgestellten Spielhallen-Automaten seit dem Jahr 2006 mehr als verdoppelt (2006: 140, 2018: 295). Die Einnahmen haben sich derselben Quelle zufolge im selben Zeitraum mit knapp € 2,4 Millionen zu fast € 9,5 Millionen beinahe vervierfacht. Zum bundesweiten Aktionstag Glücksspielsucht, am Mittwoch, dem 30. September, macht die Fachstelle Glücksspielsucht der Caritas im Rhein-Kreis Neuss auf diese Entwicklung aufmerksam und sensibilisierte für die Gefahren von Glücksspiel. An einem Stand im Hauptbahnhof Neuss, Further Straße 1, informiert die Fachstelle von 12 bis 18 Uhr Interessierte mit Aktionen und Medien.
Ob aus dieser Veranlassung oder sonst einer, das Ordnungsamt hat die Szene in Augenschein genommen. Das Resultat: 21 illegale Fun-Games, sieben nicht den Vorschriften entsprechende Geldspielgeräte und zwei stillgelegte Terminals für Sportwetten. Das ist das Resultat einer breiten Kontrolle des Neusser Ordnungsamtes in Kooperation mit der Polizei und dem Arbeitskreis Spielsucht. Trotz der Sonderaufgaben die zur Zeit zu erledigen sind, kommt das Ordnungsamt den Kernaufgaben nach und kontrolliert z.B. Geldspielgeräte im Gastronomiebereich sowie in Spielhallen und zieht nicht ordnungsgemäße Geräte aus dem Verkehr.
Die gemeinsame Kontrolle umfasste elf Standorten, an denen 14 Geldspielgeräte kontrolliert wurden. Sieben Geldspielgeräte entsprachen nicht den Vorschriften der Spielverordnung und wurden außer Betrieb gesetzt. Neben Verstößen wie fehlenden Jugendschutzbestimmungen, Möglichkeiten der Bargeldeinzahlungen in Sportwettbüros oder anderen Verfehlungen wurden bei der Kontrolle aber auch 21 illegale FUN-Games festgestellt. Davon wurden drei kleinere Geräte sofort sichergestellt und 18 weitere versiegelt, welche noch dem Landeskriminalamt zur Auswertung übergeben werden müssen. Bei dem Betrieb von FUN-Games handelt es sich nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern auch um eine Straftat. Daneben wurden noch zwei Sportwettterminals stillgelegt.
Durch eine Gesetzesänderung zum 11.10.19 dürfen in Gastronomiebereichen nur noch zwei statt drei Geldspielgeräten aufgestellt werden. Um das zu kompensieren nutzten Automatenaufsteller, um ein drittes Gerät durch ein sogenanntes FUN-Game auszutauschen, das jedoch als illegales Glücksspiel angesehen wird.
Sukzessive sollen nun weitere Standorte im Stadtgebiet überprüft werden und illegales Glücksspiel konsequent unterbunden werden.