Hauptverhandlungshaft nach Widerstand

In einem beschleunigten Verfahren ordnete am Mittwoch (19.12.19) ein Richter am Amtsgericht Neuss, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf, Hauptverhandlungshaft gegen einen 35jährigen Mann an. Er wird bschuldigt, bei einer Fahrzeugkontrolle durch die Polizei, einen der Beamten tätlich angegriffen zu haben. Der Mann, der nicht in Deutschland gemeldet ist, bestritt den ihm zur Last gelegten Widerstand in ersten Vernehmungen.

Zugetragen hat sich der Vorfall am gestrigen Dienstag, gegen 17 Uhr. Die Streifenpolizisten fahndeten nach einer mutmaßlichen Verkehrsunfallflucht in Holzheim nach einem Auto mit Ausfuhrkennzeichen. Eine auf die Beschreibung passende Limousine fiel den Beamten kurz darauf an der Kreisstraße 8 auf. Bei der anschließenden Kontrolle der Autoinsassen reagierte der 35jährige Fahrzeugführer dann plötzlich aggressiv und schlug gezielt in Richtung eines Beamten. Die Polizisten mussten dem Mann Handschellen anlegen. Er wurde vorläufig festgenommen.

Der Verdacht hinsichtlich der Verkehrsunfallflucht ließ sich nicht erhärten. Die Gründe für das Verhalten des Mannes sind derzeit noch Gegenstand weiterer Ermittlungen.

Das beschleunigte Verfahren, in dem Hauptverhandlungshaft gegen den Verdächtigen angeordnet wurde, ist nach dem Gesetz in solchen Fällen möglich, in denen der Sachverhalt einfach gelagert ist oder eine klare Beweislage besteht. Es dient der, nicht zuletzt präventiv wirkenden, zügigen Strafverfolgung und der Sicherung der kurzfristig anzusetzenden Hauptverhandlung. Dieses Verfahren kann darüber hinaus zur Vermeidung oder Verkürzung von Untersuchungshaft beitragen, heißt es im Polizeibericht.

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