Rhein-Kreis Neuss. Durch eine Kooperation des Rhein-Kreises Neuss mit den Kreiswerken Grevenbroich GmbH erhalten Einwohner, die Unterstützung erhalten, wie es in den Sozialgesetzbüchern II und XII vorgesehen ist, bis zum Ende der Badesaison freien Eintritt zum Kaarster See und zum Strandbad „Strabeach“ zwischen Straberg und Nievenheim.
Hintergrund: Das Land NRW gibt den Kreis-, Stadt- und und Gemeindeverwaltungen Geld, mit dem sie Schwache unterstützen können, die von der Inflation, den horrenden Energiepreisen mehr leiden als der Mittelstand. Für den „Stärkungspakt NRW“ sind insgesamt 150 Millionen Euro vorgesehen. Der Rhein-Kreis Neuss bekommt davon 576 576 Euro, von dem normalerweise über soziale Einrichtungen, wie AWO auf Antrag etwas ausgezahlt werden kann. Unterstützt werden auch Sozial- und Schuldnerberatung sowie die soziale Infrastruktur. Da Ermäßigungen für Eintritte bei Freizeitangeboten sind ebenso möglich sind, hat man sich entschlossen, dass bis zum Ende der Badesaison (voraussichtlich am 31. August) freier Eintritt zu den Badeseen in Kaarst und bei Straberg möglich sein soll. Kinder im Alter von fünf bis einschließlich elf Jahren aus diesen Haushalten können zudem aufgrund der geltenden Begleitungspflicht kostenlos von einer erwachsenen Person begleitet werden. Neben den Eltern, die selbst berechtigt sind, können dies z.B.Verwandte sein, die nicht im gleichen Haushalt leben. Hierfür ist an den Kassen der Badeseen als Berechtigungsnachweis der Rhein-Kreis-Neuss-Pass oder der Neuss-Pass sowie ein Lichtbildausweis vorzuzeigen. Ebenfalls freien Eintritt erhalten Inhaber eines Familienpasses der Stadt Dormagen oder eines Familienhilfeplans der Stadt Kaarst. Kinder bis einschließlich vier Jahren haben regulär freien Eintritt. Informationen wie man an den Rhein-Kreis-Neuss-Pass kommt finden sich auf der Internet-Seite www.rhein-kreis-neuss.de<http://www.rhein-kreis-neuss.de>. Hier bitte Stichwort „Rhein-Kreis-Neuss-Pass“ aufrufen.
Sozialhilfebezieher, aus Nachbarkreisen und –Städten können von der Großzügigkeit nicht profitieren.
Quelle: Presse und Öffentlichkeitsarbeit des Rhein-Kreises Neuss