eScooter sind Kinderspielzeug

Kaarst. Kein Kinderspielzeug sind eScooter. Das musste ein 65 Jahre alter Mann aus Kaarst erfahren, der befuhr am Freitagnachmittag (19.05.)23, gegen kurz nach 16:00 Uhr, den Jungfernweg in Richtung Giemesstraße. Aus bislang ungeklärten Gründen stürzte er und verletzte sich so schwer, dass er mit einem Rettungshubschrauber zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus geflogen wurde.  Hinweise auf die Beteiligung Dritter an dem Unfall haben sich bislang nicht ergeben. Eine Blutprobe soll nun klären, ob Alkoholkonsum eine Rolle gespielt haben könnte.

Bei dem Kaarster, der keinen Helm trug, war eine angebrochene Miniaturflasche mit Spirituosen aufgefunden worden. Zudem hatte seine Atemluft nach Alkohol gerochen.  Zeugen werden gebeten, sich mit der der Telefonnummer 02131 300-0 beim Verkehrskommissariat 1 in Kaarst zu melden. 

Den Vorfall nimmt die Polizei zum Anlass, zu informieren: Wie beim Fahrradfahren besteht auch für eScootern keine Helmpflicht, aber selbst bei Stürzen mit geringer Geschwindigkeit kann es zu schwersten Kopfverletzungen kommen! Deshalb sollte auch hier ein Helm getragen werden..Er schützt Sie vor schweren Folgen bei einem Unfall. Weitere Informationen zum Thema E-Scooter sind hier abrufbar https://rhein-kreis-neuss.polizei.nrw/e-scooter.

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