Rhein-Kreis Neuss. Es gibt eine neue Regelung zur Behandlung in der Ukraine zugelassener Autos in Deutschland, die ab sofort gilt. Darauf weist das Straßenverkehrsamt des Rhein-Kreises Neuss hin.
Hintergrund: In der Ukraine zugelassene Fahrzeuge, die keinen regelmäßigen Standort in Deutschland haben, dürfen ohne weiteres bis zu einem Jahr ab Grenzübertritt am Straßenverkehr teilnehmen. Für Fahrzeuge, die länger als ein Jahr nach Grenzübertritt in Deutschland verkehren, gilt nun folgende Regelung: Entgegen der Zulassungsverordnung kann es bei der vorübergehenden Teilnahme am Straßenverkehr bleiben, wenn eine Ausnahmegenehmigung von der Zulassungsbehörde erteilt worden ist.
Voraussetzungen dafür sind die Anerkennung als Flüchtling, der Besitz von ukrainischen Zulassungspapieren und ein formloser Antrag auf die befristete Weiternutzung des ukrainischen Kennzeichens, wofür ein Termin zu buchen ist. Nötig sind außerdem eine Erklärung, nicht dauerhaft den Aufenthalt in Deutschland nehmen zu wollen, die Vorlage einer gültigen Grenzversicherung aus einem EU- oder EWR-Staat sowie eine positiv abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung des Autos bei einer dazu berechtigten Stelle.
Dazu gehören ausschließlich amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen und Technische Prüfstellen.
Die Ausnahmegenehmigung gilt für die Dauer der Grenzversicherung, längstens bis zum 01.04.24.
Die Gebühr beträgt in der Regel € 25,-. Bei komplexen Sachverhalten ist eine höhere Gebühr möglich. Weiteres im Internet: www.rhein-kreis-neuss.de/rundumsauto. Dort kann auch die Terminvergabe gewählt werden.
PS: Der fett dargestellte Passus ist entgegen der ursprüngliche Fassung am 02.06.23 korrigiert worden.
Quelle: Presse und Öffentlichkeitsarbeit des Rhein-Kreises Neuss