Radler in Stich gelassen

Meerbusch. Ein Radler, der nach eigenen Angaben durch Fremdeinwirkung zu Fall kam, verletzte sich dabei am Donnerstag (03.08.)23, gegen 15:30 Uhr. Zu dem Zeitpunkt wurde die Polizei zu einem Verkehrsunfall auf der Robert-Bosch-Straße / Uerdinger Straße in Meerbusch gerufen.

Ein 18jähriger Mann aus Meerbusch fuhr mit seinem Fahrrad den Radweg der Uerdinger Straße aus Richtung Robert-Bosch-Straße in Richtung Krefeld. Plötzlich sei er von einem Motorcrossfahrer überholt worden, so dass er sich erschrak, ins Schlingern geriet und in Folge dessen stürzte.

Der Fahrer des Motorrads entfernte sich von der Unfallstelle. Er sei circa 160 cm -170 cm groß und habe einen schwarz-orangen Helm getragen. Bei dem Fahrzeug handelt es sich wahrscheinlich um ein Motorrad der Marke KTM, welches vermutlich ein Krefelder Kennzeichen trug.  Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen, die Hinweise auf die Identität des Fahrzeugführers oder das Motorrad geben können oder den Unfall selber wahrnahmen, werden gebeten, sich mit der Telefonnummer 02131 3000 zu melden. 

Die Polizei sagt: Oftmals müssen die Opfer einer Unfallflucht ihre gesamten Kosten alleine tragen. Das „unerlaubte Entfernen vom Unfallort“ – so die korrekte Bezeichnung – ist deshalb kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen Fahrverbot oder Führerscheinentzug. Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Ist der andere Unfallbeteiligte nicht vor Ort, hat der Verursacher so lange dableiben, bis seine Personalienfeststellung möglich war oder nach einer den Umständen angemessenen Wartezeit die Personalien so zu hinterlassen, dass das nützlich ist. Der genaue Wortlaut kann in Paragraf 34 Straßenverkehrsordnung nachgelesen werden.

Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen, und Sie sind so auf der sicheren Seite.
Quelle: Polizeibehörde des Rhein-Kreises Neuss’

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