Anwohnerparken im Dreikönigenviertel

Neuss. Der Rat der Stadt Neuss hat beschlossen, das Bewohnerparkgebiet der Innenstadt um das Dreikönigenviertel zu erweitern und damit in diesem angrenzenden Gebiet den Anwohnern mit Auto das Leben zu erleichtern. Die haben, falls sie den Parkausweis „B“ erwerben, künftig freie Platzwahl. Für alle anderen wird das Parken werktags zwischen 7.00 Uhr und 19.00 Uhr auf zwei Stunden beschränkt. Dazu muss eine Parkscheibe ausgelegt werden. Die neue Regelung gilt ab dem 01.11,25.

Der Parkausweis, der in der Testphase € 12 kostet, kann voraussichtlich ab Oktober online beantragt werden. Wer hier wohnt wird über Plakate und auch mit Postwurfsendungen über die neue Parkregelung informiert. Die Verkehrszeichen, die auf die sogenannte „Parkraumbewirtschaftungszone“ verweisen, werden bis Ende Oktober beidseitig auf den großen Zufahrtsstraßen ins Gebiet aufgestellt.

Wer im  Dreikönigenviertel wohnt, wurde auf einer Informationsveranstaltung am 27.11.24 über die möglichen Maßnahmen im Rahmen der Ausweitung des Bewohnerparkens informiert und konnten ihre Ideen und auch Bedenken einbringen. Der Rat der Stadt Neuss hat daraufhin die Einführung des Bewohnerparkgebietes für das Dreikönigenviertel als ergebnisoffene Testphase für ein Jahr beschlossen. Vor dem Ende der Testphase wird nach den Sommerferien 2026 erneut eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt. Da wird es dann auch Infos geben, wie hoch die Kosten für die Autofahrenden im Viertel künftig ausfallen werden, denn es liegt auf der Hand, dass die jetzigen € 12 nur ein Anfang ist.

Der Rat hat die Verwaltung beauftragt, weitere mögliche Erweiterungen der Bewohnerparkzonen zu prüfen. In den kommenden Jahren werden daher in Abhängigkeit vom Ausgang der Testphase das Stadionviertel, das Augustinusviertel und die südliche Furth untersucht.

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