eScooter sind Kfz

Meerbusch. Ein Mann, der auf einem frisiertem eScooter unterwegs war und den die Polizei dingfest machen konnte, am Freitag (15.03.24), nehmen die Ordnungshüter zum Anlass, auch gleich etwas zum Fahren des Elektrokleinstfahrzeugs zu sagen.

Den Beamten des Verkehrsdienstes fiel gegen 10:20 Uhr auf der Moerser Straße in Büderich auf Höhe der Post ein Mann auf einem eScooter entgegen.  Auffällig war, dass an dem Fahrzeug kein Versicherungskennzeichen befestigt war. Daher entschieden sich die Beamten, die Person anzuhalten und zu kontrollieren.  Dabei geschah dann das, was beide Beamte bereits beim Wenden des Streifenwagens vermuteten: Der Mann, der sich zu diesem Zeitpunkt bereits mehrfach nervös umschaute, schien mit einer Kontrolle nicht einverstanden zu sein und setzte seine Fahrt fort, obwohl er zunächst an einer roten Fußgängerampel angehalten und gewartet hatte. Es gelang den Beamten jedoch, zu dem ungewöhnlich schnell fahrenden Kleinstfahrzeug, so heißen die Dinger offiziell, aufzuschließen und den Mann anzuhalten. Zuvor hatte er noch einen schwarzen Gegenstand in einen Grünstreifen geworfen.

Bei der Kontrolle stellte sich dann schnell heraus, dass das Bauchgefühl der Beamten berechtigt war: Der 40jährige, ohne festen Wohnsitz in Deutschland, stand höchstwahrscheinlich unter Drogeneinfluss und war mit einem zu schnellen Gefährt unterwegs. Er musste die Beamten zu einer Polizeiwache begleiten, wo ihm eine Blutprobe entnommen wurde.

Nun muss der Mann sich in einem Ermittlungsverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Fahren unter Drogeneinfluss verantworten. Und da es sich bei dem weggeworfenen Gegenstand um ein kleines Mäppchen mit geringen Mengen Betäubungsmitteln handelte, zusätzlich noch in einem Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.  Nach Entnahme einer Blutprobe sowie Erhebung einer Sicherheitsleistung konnte der Mann die Polizeiwache schließlich wieder verlassen. Dies allerdings zu Fuß, da die Beamten auch sein Fahrzeug zur Vorführung bei einem Sachverständigen sicherstellten. 

Grundsätzlich gilt, das eScooter Kraftfahrzeuge sind. Daher können bei der Nutzung auch Verkehrsstraftaten mit ihnen begangen werden. Zum Beispiel gelten die gleichen Promille- und Betäubungsmittelwerte wie beim Pkw. Ebensosind  eScooter zwingend zu versichern. Bei Führerscheininhabern können Verstöße den Entzug der Fahrerlaubnis bedeuten, dies obwohl die Nutzung von Elektrokleinstfahrzeugen fahrerlaubnisfrei ist.

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