Kein Lachgas mehr an Jugendliche

Dormagen. Die Stadt Dormagen strebt ein Verkaufs- und Abgabeverbot von Lachgas an Jugendliche an. Anlass dazu sind, u.a., Im Stadtgebiet in den vergangenen Monaten an verschiedenen Stellen gefundene leere Flaschen, in denen sich zuvor Distickstoffmonoxid befand, besser bekannt als Lachgas. Fundstätten waren der Parkplatz „Unter den Hecken“, der Schützenplatz in Dormagen und die Umgebung der Kulturhalle. Zudem wurden mehrfach Gruppen beim Konsumieren auf Schulhöfen und hinter der Stadtbibliothek angetroffen.

Dies Plakat ihat dieStadtverwaltung zur Prävention verbreiten lassen, das reicht ihr jetzt nicht mehr

Lachgas ist eine Partydroge, die bei vernünftiger Anwendung relativ harmlos ist, Wie das so mit solchen Sachen  so ist – z.B. mit Alkohol – liegt die Betonung auf vernünftig. Hier wie da gibt es eben Unvernünftige und wenn sie es noch nicht sind, werden sie es. Der Missbrauch dieser Substanz birgt gesundheitliche Risiken. Zu den möglichen Folgen zählen Atembeschwerden, Schwindel, Ohnmacht, Taubheitsgefühle, Lähmungserscheinungen bis hin zu neurologischen Schäden, manchmal irreparabel.

Der Stoff ist z.B. Druckmittel in Sahnekartuschen, auch wird er in der Narkose eingesetzt, wird auch als Treibhausg bezeichnet, soll die Ozonschicht am Rand zur Stratosphäre angreifen. Nun soll die Ab- und Weitergabe an Minderjährige im Stadtgebiet verboten werden. So etwas geht mit einer Allgemeinverfügung, worüber sich der Stadtrat in seiner Sitzung am 20. März unterhält.

Anfang September 2024 hatte eine betroffene Mutter Bürgermeister Lierenfeld kontaktiert, nachdem ihre Tochter massive Schäden durch Lachgasmissbrauch davongetragen hatte. Daraufhin startete die Stadt Dormagen eine Aufklärungskampagne gegen Lachgas. Diese umfasst insbesondere die Verteilung von Flyern und Plakaten in Schulen, Jugendzentren und öffentlichen Einrichtungen sowie die Zusammenarbeit mit lokalen Vereinen und Organisationen. Zudem warnte die Stadt Dormagen über Busanzeigen und in den sozialen Medien aktiv vor den Gefahren.  Lachgas wird häufig als „Spaßdroge“ in Partyszenen verwendet, da es kurzfristig euphorisierende Effekte hervorrufen kann. Doch der Missbrauch dieser Substanz birgt erhebliche gesundheitliche Risiken. Zu den möglichen Folgen zählen Atembeschwerden, Schwindel, Ohnmacht, Taubheitsgefühle, Lähmungserscheinungen bis hin zu langfristigen neurologischen Schäden. 

Um wirksam vorzugehen und Kinder und Jugendliche zu schützen, sieht der Entwurf der Verordnung ein Verbot des Verkaufs- sowie der Ab- und Weitergabe von Lachgas an Minderjährige vor. Damit soll verhindert werden, dass Volljährige das Gas erwerben und anschließend den Minderjährigen zur Verfügung stellen. Verstöße gegen das Verbot sollen mit einer Geldbuße von bis zu € 1.000  geahndet werden.  „Das Leben und die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen müssen geschützt werden“, wird der Bürgermeister zitiert. „Deshalb wollen wir diese Verordnung geschlossen auf den Weg bringen. Manchmal ist Prävention allein nicht ausreichend und es benötigt klare Verbote. Denn es geht hier um nichts weniger als die Gesundheit.“

Zur Kampagne der Stadt Dormagen im Internet geht es hier: www.dormagen.de/neinzulachgas.

Beratung und Hilfe sind Verfügbar im Jugendzentrum „Die Rübe“ telefonisch mit der Nr. 0177 6724738 oder per eMail an a.stefen@diakonie-rkn.de,   auch bei der Suchtkrankenhilfe der Caritas (im Rhein-Kreis Neuss), Unter den Hecken 44 (1. Etage), telefonisch mit Nr. 02133 2500333 sowie per eMail an fachambulanz@caritas-neuss.de

Abonnieren Sie jetzt unseren Newsletter!

Wenn Sie noch mehr wissen wollen, tragen Sie sich ein für einen kostenlosen Newsletter und erhalten Sie vertiefende Infos zu gesellschaftlichen Entwicklungen, Kulinarik, Kunst und Kultur in Neuss!

Wir senden keinen Spam! Erfahre mehr in unserer Datenschutzerklärung.