Rhein-Kreis Neuss. Die Stadt Dormagen lehnt gemeinsam mit den sieben anderen Kommunen im Rhein-Kreis Neuss einen Gesetzentwurf der NRW-Landesregierung zur Einführung differenzierter Hebesätze bei der Grundsteuer ab. Der Entwurf sieht vor, dass Kommunen in NRW bei der Umsetzung der Grundsteuerreform künftig unterschiedliche Grundsteuer-Hebesätze für Gewerbe- und Wohngrundstücke anwenden sollen, um Belastungsverschiebungen zwischen Wohn- und Nichtwohngrundstücken zu vermeiden. „Wir stehen diesem Gesetzentwurf ablehnend gegenüber, da durch die gesetzliche Regelung die Verantwortung für etwaige Belastungsverschiebungen allein auf die Kommunen abgewälzt wird“, so Bürgermeister Erik Lierenfeld, der gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch, Neuss und Rommerskirchen ein entsprechendes Schreiben verfasst und an den NRW-Landtag geschickt hat.
Die Kommunen meinen: Durch diese Reform der Grundsteuer würden Ein- und Zweifamilienhäuser in der Grundtendenz stärker belastet, während Gewerbegrundstücke entlastet würden. Vor diesem Effekt warnen der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen und der Städtetag NRW seit langem – auch sie haben sich klar gegen den Gesetzentwurf positioniert. Vielmehr fordern die kommunalen Spitzenverbände, dass die Ungleichheit durch eine landeseinheitliche Regelung ausgeglichen wird. Zudem bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken an dem Gesetzentwurf.
„Wir schließen uns daher der Argumentation der kommunalen Spitzenverbände vollumfänglich an und ersuchen das Landeskabinett daher eindringlich, auf die Verabschiedung dieses Gesetzes zur Einführung differenzierter Hebesätze zu verzichten“, so Lierenfeld weiter.
Zur Erläuterung: Die Erhebung der Grundsteuer ist von Berlin reformiert worden, weil die zuvor festgelegten Einheitswerte nicht mehr der Realität entsprachen. Sie sollte Aufkommensneutral ausfallen, also keine Mehrbelastung der Bevölkerung ergeben. Sie wurde gleichzeitig digitalisiert. Herausgestellt hat sich, dass die Absicht mit dem Ergebnis nicht übereinstimmt. Es ist der Fall bekannt, wo jemand in der Vergangenheit mit jährlich wenig mehr als 100,- € belastet war und jetzt einen Bescheid über mehr als 10.000,- € bekommen hat. Da ist in vielen Fällen die Digitalisierung für verantwortlich, da sie (noch) nicht in der Lage ist, differenzierte Verhältnisse abzubilden. Ein Haus in Hanglage wird so behandelt wie eins an einer Straße, nur um ein Beispiel zu nennen, aber die sind vom Ertragswert natürlich nicht identisch. Da sind auch schon Verfahren beim Bundesfinanzhof anhängig.
Der Mangel an dem Gesetz hat nun die Landesregierung zum Anlass genommen, differenzierte Hebesätze vorzuschlagen. Nach Meinung der Kommunen behebt das den Mangel nicht, sondern macht ihn nur noch schlimmer.