Rhein-Kreis Neuss. Während die meisten Behörden zwischen Weihnachten und Neujahr schließen, bleibt die Verwaltung des Rhein-Kreises Neuss in den Tagen vor dem Jahreswechsel, nämlich am 27., 28. und 29. Dezember geöffnet. In der Regel sollten aber diejenigen, welche die Behörde aufsuchen wollen, vorher einen Termin vereinbaren.
Die Internetseite www.rhein-kreis-neuss.de bietet einen Überblick über alle Öffnungszeiten und die Ansprechpartner der Kreisverwaltung. Unbedingt erforderlich ist eine vorherige Terminvereinbarung insbesondere beim Straßenverkehrsamt und bei der Ausländerbehörde. Außerdem weist das Straßenverkehrsamt darauf hin, dass die Dienststellen des Straßenverkehrsamtes in Dormagen und Meerbusch vom 27. bis 29. Dezember geschlossen bleiben.
An diesen Tagen öffnen nur die Dienststellen in Neuss und Grevenbroich.
Zulassungsdienste und Händler können ihre Vorgänge dann in Neuss abgeben.
Zur Terminvereinbarung des Straßenverkehrsamtes geht es mit dem Link www.rhein-kreis-neuss.de/rundumsauto
Häufig werden für den jeweiligen Tag zusätzliche Termine ab 8 Uhr eingestellt, so dass es sich lohnt, auch aktuell nach einem passenden Termin zu suchen.
Zur Terminvereinbarung bei der Ausländerbehörde des Rhein-Kreises Neuss, die für Personen aus den Städten Grevenbroich, Jüchen, Kaarst, Korschenbroich, Meerbusch sowie der Gemeinde Rommerskirchen zuständig ist, geht es mit dem folgenden Link: www.rhein-kreis-neuss.de/termin323
Das Foto zeigt das Modell der Kreisverwaltung in Neuss, die Rückseite