Rhein-Kreis Neuss. Wer den Mund nicht aufmacht, bekommt nichts zu Essen. Und wer den Mund nicht aufmacht, um die Sprache der Umgebung zu sprechen, kann am gesellschaftlichen Leben nicht teilnehmen, so könnte man ein gängiges Sprichwort abwandeln. 1,63 Millionen der rund 5,56 Millionen Personen mit Migrationshintergrund, die im Land NRW leben, haben im Jahr 2022 im häuslichen Umfeld ausschließlich deutsch gesprochen. Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als Statistisches Landesamt anlässlich des Europäischen Tags der Sprachen am 26. September 2023 anhand von ersten Ergebnissen des Mikrozensus mitteilt, entspricht dies einem Anteil von 29,3 %.
Gut die Hälfte (52,1 %) der Personen mit Migrationshintergrund gab an, zu Hause neben Deutsch noch mindestens eine weitere Sprache zu verwenden. Von diesen sprachen 28,4 % zu Hause überwiegend deutsch. Am zweithäufigsten wurde Türkisch (14,1 %) als hauptsächlich verwendete Sprache genannt; es folgten Russisch (9,5 %) und Arabisch (9,2 %).
Knapp ein Fünftel (18,7 %) der Personen mit Migrationshintergrund in NRW sprachen zu Hause gar kein deutsch. Diese Personengruppe verständigte sich am häufigsten auf Türkisch (15,0 %), Arabisch (13,7 %), Russisch (8,2 %) und Polnisch (8,1 %).
Die hier vorgestellten Ergebnisse basieren auf dem Mikrozensus, einer seit 1957 jährlich bei ein% der Bevölkerung durchgeführten Befragung der amtlichen Statistik. Dank der Selbstauskünfte der Befragten liegen aussagekräftige statistische Daten zu den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Bevölkerung vor. Die befragten Haushalte machen mit ihren Angaben einen deutlich, wie es um unsere Gesellschaft steht.
Zu den hier erfassten Personen mit Migrationshintergrund zählen in NRW solche ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Erfasst wird alles was nach 1955 in das Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland zugewandert ist und Personen mit mindestens einem zugewanderten Elternteil.
Angaben zur im Haushalt vorwiegend gesprochenen Sprache werden seit 2017 im Mikrozensus erhoben. Der Mikrozensus gibt jedoch keine Auskunft darüber, wie gut die Befragten eine Sprache beherrschen oder welche Sprachen sie ggf. zusätzlich zu den im Haushalt vorwiegend gesprochenen Sprachen beherrschen. Die Ergebnisse beziehen sich nur auf die Bevölkerung in privaten Haushalten, da aufgrund der Änderung des Mikrozensusgesetzes der Migrationsstatus ab 2017 nicht mehr für Personen in Gemeinschaftsunterkünften ermittelt werden kann. Daher sind Ungenauigkeiten nicht zu vermeiden.
Quelle: IT NRW