Rhein-Kreis Neuss. Die Verbraucherzentrale NRW wurde darauf aufmerksam gemacht, dass die Kreissparkasse Köln (KSK) die Umwandlung eines Zahlungskonto in ein Pfändungsschutzkonto verweigerte, weil das Konto in einem negativen Saldo ausweise. Das ist allerdings gesetzwirdirg, denn der Bitte um Umwandlung ist zu entsprechen. Es kann jederzeit von verlangt, werden, das Girokonto umzuwandeln, erklärt Marcus Köster, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW.
Die Verbraucherzentrale NRW hat die KSK daraufhin abgemahnt. Das Kreditinstitut hat im konkreten Fall mittlerweile die Kontoumstellung vorgenommen, die Abgabe einer Unterlassungserklärung allerdings verweigert. Nun wurde Klage vor dem Oberlandesgericht Köln eingereicht, um auch für zukünftige Fälle sicher zu stellen, dass jederzeit die Möglichkeit besteht, ein Konto als Pfändungsschutzkonto zu führen.
Unabhängig von diesem konkreten Fall und dem in dieser Sache beteiligten Kreditinstitut scheint es nach dem Eindruck der Verbraucherzentrale NRW flächendeckend so zu sein, dass die Umwandlung von Zahlungskonten in P-Konten, insbesondere bei solchen Konten die im „Minus“ geführt werden, nicht reibungslos verläuft. Bei der Umsetzung der hierzu geltenden verbraucherschützenden Vorschriften stellt die Verbraucherzentrale NRW über den konkret abgemahnten Fall hinaus auch bei anderen Kreditinstituten gelegentlich fest, dass diese – trotz der an sich klaren Rechtslage – bei der Umwandlung eines Zahlungskontos in ein P-Konto unzulässig hohe Hürden aufbauen.
Hintergrund: Ein P-Konto bietet automatisch einen Pfändungsschutz von aktuell € 1.500,- je Kalendermonat. Weitere Beträge können auf Nachweis freigegeben werden. Zur Umwandlung eines Girokontos in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) reicht ein entsprechendes Umwandlungsverlangen gegenüber der Bank. Auf diese Weise sind Arbeitseinkommen, Renten und Sozialleistungen genauso geschützt wie finanzielle Unterstützungen durch Dritte. Bei einer Kontopfändung haben Betroffene in Höhe ihrer geschützten Freibeträge weiterhin vollen Zugang zum Konto und können es im Rahmen der Freigrenze nutzen.