Grevenbroich. Neue Tempo-30-Zonen, die für mehr Lärmschutz eingerichtet werden sind nun auf der Rheydter Straße (von Jülicher bis Konrad-Thomas-Straße), auf der Neuenhausener Straße (von Unterführung Auf der Schanze bis Kolpingstraße) und auf der Talstraße (von Am Bierkeller bis Neusser Straße).
Der Lärmaktionsplan der Stadt Grevenbroich wurde im Dezember 2024 durch den Stadtrat beschlossen. Neben den pflichtmäßig zu betrachtenden Streckenabschnitten hat die Stadt Stadtstraßen lärmtechnisch untersuchen lassen und will die Bevölkerung vor unangenehmer Belästigung schützen. Als lärmmindernde Maßnahme findet sich die Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h bei einigen untersuchten Streckenabschnitten im Lärmaktionsplan wieder. Diese ist effektiv, kostengünstig und kurzfristig umsetzbar. Um welche Streckenabschnitte es sich handelt, kann hir im veröffentlichen Lärmaktionsplan nachgelesen werden (https://www.grevenbroich.de/wohnen-bauen-klimaschutz/umwelt/laermaktionsplan).
Nach Beschluss des Lärmaktionsplanes wurde mit der konkreten Einzelfallprüfung begonnen, ob diese geschwindigkeitsreduzierenden Maßnahmen auch verkehrsrechtlich zulässig sind und somit schlussendlich durch die Straßenverkehrsbehörde angeordnet werden können. Ergebnisse hierzu liegen bereits in Teilen vor und wurden im öffentlichen Teil des Beirats Bauen am 14.05.25 durch die Stadtbetriebe Grevenbroich präsentiert, heißt es in einer offiziellen Mitteilung Über die Einführung weiterer Tempo-30-Zonen wird informiert, sobald die Umsetzung erfolgt.