Unfallfluchten

Neuss/Korschenbroich. Unfallflucht ist etwas im Strafgesetzbuch, das immer wieder für Irritationen sorgt. Der Tatbestand ist ziemlich komplex und weicht von allem anderen ab, was strafbewehrt ist. Während bei normaler Ordnungswidrigkeit oder Straftat, sich der Täter oder die Täterin schützen kann, ist das beim Tatbestand der Unfallflucht ausdrücklich untersagt und die Mitwirkungspflicht bei der Aufklärung festgeschrieben. Erschwerend kommt hinzu, dass manchmal auf den ersten Blick gar nicht erkennbar ist, dass ein Zusammenstoß eine Folge hat.

Die Kreispolizeibehörde Neuss hat sich mit zwei „Unfallfluchten“ zu beschäftigen, die sich am Freitag, dem 12.04.24 in Neuss und Korschenbroich ereigneten. Eine 40jährige Pedelecfahrerin stieß am Freitag gegen 07:20 Uhr auf der Jagenbergstraße in Neuss nach bisherigen Erkenntnissen mit einem weißen Kombi mit Neusser Städtekennung zusammen. Nach einem kurzen Gespräch der Unfallbeteiligten entfernte sich der Pkw . Erst im Laufe des Tages bemerkte die Neusserin, dass sie durch den Zusammenstoß am Knie verletzt war.  Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang aufgenommen und sucht Zeugen, die Angaben zum Unfall und bisher flüchtigen Pkw machen können. Diese und auch der Pkw-Fahrer werden gebeten sich mit der Tel.Nr. d02131 3000 zu melden. Der Fahrer des Pkw wird als männlich, etwa 50 Jahre alt, zirka 180 cm groß mit dunklen kurzen Haaren und persischer Herkunft beschrieben.

In Korschenbroich ereignete sich ein Zusammenstoßes am Freitag gegen 09:00 Uhr auf der Gustav-Heinemann-Straße.  Eine etwa 16 bis 17 Jahre alte, 175 cm bis 180 cm große Fahrradfahrerin befuhr die Gustav-Heinemann-Straße aus Richtung Rheydter Straße. In Höhe der Einmündung beabsichtigte sie nach bisherigen Erkenntnissen in die Straße Hoher Weg abbiegen wollen. Dabei kam es offenbar zu einem Zusammenstoß mit dem Pkw einer 31jährigen Frau aus Mönchengladbach. Diese rief der Radfahrerin nach dem Zusammenstoß noch etwas hinterher, jedoch entfernte sich diese mit der Aussage sie müsse zur Schule. 

Für die Rekonstruktion des Unfallherganges suchen die Ermittler nun Zeugen und die Unfallbeteiligte. Diese werden gebeten sich ebenfalls mit der Nr. 02131 3000 mit der Polizei in Verbindung zu setzen. 

Tipp der Polizei: Verlassen Sie den Unfallort nicht, ohne vorher die Polizei telefonisch informiert zu haben. Die Beamten werden mit Ihnen das weitere Vorgehen absprechen und sie sind so auf der sicheren Seite.

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