Neuss. Die Stadtverwaltung hat eine Verordnung erlassen, die das Baden im Rhein verbietet, nicht nur das Schwimmen und folgt damit dem Beispiel Düsseldorf. Grund sind erhebliche Gefahren durch Strömungen, Schiffsverkehr und Sogwellen – auch im flachen Wasser und erläitert, warum das Baden hier verboten wird.
Der Strom prägt die Heimat, er ist Wasserstraße, Teil der Entwicklung, Attraktion für Spaziergänge und Radelnde. Seine sandigen Ufer laden auch zum Verweilen. Die manchmal glatte Oberfläche verbirgt allerdings tückischen Strömungen, gefährliche Sogwellen, Strudel und Walzen Immer wieder kommt es zu Badeunfällen, auch mit tödlichem Ausgang.

Selbst im knöcheltiefen Wasser kann man, vor allem Kinder, von Strömungen erfasst, aus dem Gleichgewicht gebracht und in den Fluss gezogen werden. Vorbeifahrende Schiffe erzeugen zudem einen Sog, der an der Oberfläche gelegentlich nicht zu erkennen ist. Diese Gefahren drohen, dem der badet und falls dabei etwas schief läuft, dem der, helfen will.
Um Leben und Gesundheit zu schützen, hat die Stadt Neuss – wie eingangs erwähnt – eine Ordnungsbehördliche Verordnung erlassen:
- Das Baden im Rhein ist ab sofort auf dem gesamten Neusser Stadtgebiet verboten.
- Als „Baden“ gilt, sich planmäßig in mehr als knöcheltiefem Wasser aufzuhalten egal aus welche Grund.
- Ausnahmen gibt es nur für Einsätze und Übungen von Rettungsdiensten oder Feuerwehr, behördliche Maßnahmen, genehmigte Veranstaltungen, das Ein- und Aussteigen mit Booten an geeigneten Stellen sowie für Angler.
- Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden. Auch hier ist man dem Beispiel Düsseldorfs gefolgt
- Kontrolliert wird die Einhaltung durch den Kommunalen Service- und Ordnungsdienst der Stadt Neuss (KSOD).
Die Ordnungsbehördliche Verordnung kann eingesehen werden: https://www.neuss.de/rathaus/bekanntmachungen