Von einem komischen Ereignis berichtet die Kreispolizeibehörde. Am vergangenen Wochenende erschien ein 42jähriger Mann, wohnhaft in Neuss, bei der Polizeiwache. Aufgrund eines einmonatigen Fahrverbots gab er ordnungsgemäß seinen Führerschein für eben diese Dauer in amtliche Verwahrung. Anschließend verließ er das Polizeidienstgebäude, stieg – wie selbstverständlich – in sein Auto und fuhr davon. Da er so ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war, besetzten auch die Beamten einen Wagen, folgten ihm, hielten ihn letztlich an, um ihm den Tatvorwurf des Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu erklären. Ihm wurde (erneut) erklärt, dass mit Abgabe des Führerscheins auch das einmonatige Fahrverbot einhergehe und ihm jegliches Führen von fahrerlaubnispflichtigen Kraftfahrzeugen untersagt sei. Wie der so Gescholtene sich dann verhielt, darüber verlautet nichts. Es ist aber anzunehmen, dass er nicht noch einmal in sein Auto stieg und trotzdem nach Hause kam.
Zurück auf der Wache veranlassten die Polizisten das nötig gewordene Ermittlungsverfahren, wegen einer Verkehrsstraftat.
Kurz darauf klingelte bei der Leitstelle der Polizei das Telefon. Am Draht war die Ehefrau des Unglücksraben. Ihr Angebot: Sie wolle den Führerschein noch einmal abholen und nach dem Wochenende wieder abgeben, so dass das ein entsprechende Fahrverbot erst zu diesem Zeitpunkt wirksam würde. So gutmütig kann natürlich auch die gutmütigste Polizei nicht sein. Humor ist, wenn man trotzdem lacht.