Rhein-Kreis Neuss. Der Kreistag hat die „Verordnung zum Schutz freilebender Katzen im Gebiet des Rhein-Kreises Neuss“ einstimmig beschlossen. Sie tritt zum 01.08.24 inkraft. Zweck der Verordnung ist der Schutz freilebender Katzen. Sie besagt allerdings nicht, dass Katzen von Jägern nicht mehr erschossen werden dürfen, was sich so manch einer wünscht, dessen freilaufendes Kuscheltier, den Freigang nicht überlebte, weil es einem Jäger über den Weg lief, der auf der Jagd war.
Die vom Kreistag beschlossenen Verordnung sieht vor, dass Katzen, die sich frei bewegen, weil sie nicht eingesperrt sind oder sich für ein Leben in Freiheit entschieden haben und so allmählich verwildern, daran gehindert werden, sich fortzupflanzen.
Die Verordnung enthält eine Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für alle Freigängerkatzen im Rhein-Kreis Neuss. Die Kosten werden von den Tierhaltern getragen. In Härtefällen können gemeinsam mit der Kreisverwaltung und den Tierschutzvereinen Lösungen erarbeitet werden.
Im Zuge der Katzenschutzverordnung können der Rhein-Kreis Neuss, die kreisangehörigen Kommunen als Fundtierbehörden sowie vom Kreis berechtigte Tierschutzvereine freilebende Katzen, die niemand zuzuordnen sind, tierärztlich kennzeichnen, registrieren und kastrieren lassen. Hier fallen die Kosten für die Auftraggeber an.
Quelle: Rhein-Kreis Neuss, die Pressestelle, von der auch das Foto stammt