Die Kindertagesbetreuung ist in der Stadt Neuss vereinfacht worden.
Ab 01.08.20 legen Eltern den Betreuungsumfang in der Kindertagespflege für ihr Kind anhand des Bedarfes ihrer Familie und dem vorhandenen Angebot in der Stadt Neuss selber fest. Sofern die Betreuung in der Regelbetreuungszeit montags bis freitags von 7 Uhr bis 17 Uhr stattfindet, müssen dem Jugendamt keine Nachweise mehr zum Betreuungsumfang vorgelegt werden. Die Förderung von Kindertagespflege erfolgt auf Antrag mit einem Betreuungsumfang ab 15 Wochenstunden und maximal bis zu 45 Wochenstunden für mindestens drei Monate und wird vom Jugendamt der Neuss – Fachberatung Kindertagespflege genehmigt.
Die Satzungsänderung erfolgt umgehend mittels einer Dringlichkeitsentscheidung und wird dem Rat in seiner nächsten Sitzung, aktuell planmäßig am Freitag, 21.08.20, zur Bestätigung vorgelegt.