Kindeswohl im Fokus

Wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, ist es zu spät, es davor bewahrt haben zu wollen. Immer wieder werden Fälle bekannt, wo sich die Jugendämter nicht ausreichend gekümmert haben. Aber die Sensibilität gegenüber dem Thema nimmt zu. Darüber berichtet jetzt IT NRW.

Im Jahr 2017 haben die Jugendämter in Nordrhein-Westfalen im Rahmen ihres Schutzauftrags in 39.478 Fällen eine Einschätzung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorgenommen. Das waren 12,8% mehr als im Jahr 2016 (35.011). Wie Information und Technik Nordrhein-Westfalen als amtliche Statistikstelle mitteilt, wurde in 13,% der Fälle (4.909) eine akute Gefährdung des Kindeswohls festgestellt. In 5.727 Fällen bestand eine latente Gefährdung, d. h. die Frage, ob gegenwärtig eine Gefahr besteht, konnte nicht eindeutig beantwortet, eine Gefährdung jedoch nicht ausgeschlossen werden. In 12.494 Fällen wurde ein Hilfebedarf festgestellt; in 16.348 Verdachtsfällen ergab sich blinder Alarm.
Wenn eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt wurde, war das betreffende Kind in 36,% der Fälle zwischen zehn und 17 Jahren alt. Mehr als jedes vierte Kind (26,3%) war jünger als drei Jahre.

Die Jugendämter in NRW wurden in jedem vierten Fall (9.831) durch Polizei, Gerichte oder Staatsanwaltschaften auf eine mögliche Kindeswohlgefährdung hingewiesen. In 17,7% (6.978) der Fälle machten Verwandte, Bekannte oder Nachbarn des Kindes auf die Gefährdung aufmerksam. Das Personal von Schulen sowie Kindertageseinrichtungen und Tagespflegepersonen war in 13,3% (5.261) der Fälle Initiator für eine Gefährdungseinschätzung.

Die Zahlen zu den Gefährdungsscheinschätzungen werden seit 2012 erhoben. Seitdem ist deren Zahl um 40,6% gestiegen. Die Zahl der Fälle, in denen eine akute Gefährdung des Kindeswohls festgestellt wurde, um 25,3%. Stärker (+54,5%) nahm die Zahl der Fälle zu, bei denen man von blindem Alarm sprechen kann.
www.it.nrw

Die Illustration stammt von Amazon. Dort kann man so ein Schild kaufen.

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