Die Kreisverwaltung macht darauf aufmerksam, dass die Pflegegelder für Minderjährige, die im Haushalt der Großeltern oder anderer Verwandter leben, für den Zeitraum ab dem 1. Januar erhöht worden sind. Und stellt auch die Illustration des Beitrags zur Verfügung. Grundlage ist ein Erlass des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen.
Für Kinder bis sechs Jahren wird künftig ein Gesamtbetrag in Höhe von 895,- € gewährt, für Minderjährige bis zum 14. Lebensjahr fließen 980,- €. Ab dem 14. Lebensjahr ist ein Betrag in Höhe von 1131,- € festgesetzt worden. Zuletzt waren die Beträge zum 01. 01.21 erhöht worden.