Mehr Geld für Taxis

Rhein-Kreis Neuss. Die Taxipreise im Rhein-Kreis Neuss werden zum 1. Dezember 2024 bezogen auf die Wegstrecke um knapp 4% für Tag- und Nachtfahrten sowie für Fahrten an Sonn- Und Feiertagen erhöht. Das hat der Kreistag beschlossen. Beantragt worden war von der Fachvereinigung Personenverkehr Nordrhein Taxi-Mietwagen e.V. eine Erhöhung um rund 8% Prozent für den Tagestarif und 11,5% für den Nachttarif sowie für Fahrten an Sonn- und Feiertagen. Dem sind die Kreispolitiker nicht iganz gefolgt, da die Tarife zuletzt vor zwei Jahren schon gestiegen sind.

Ziel der jetzigen Erhöhung ist esist es, ein auskömmliches Einkommen der Unternehmen zu sichern. Grund für die aktuelle Tariferhöhung sind insbesondere gestiegene Personalkosten – vorrangig durch steugenden Mindestlohn – und erhöhte Sachkosten der Betriebe.

Das Grundentgelt beträgt ab Dezember € 3,90 statt bislang € 3,80. Dieser Grundpreis gilt einheitlich am Tag, nachts sowie an Sonn- und Feiertagen. Dies gilt auch für das Wegstreckenentgelt in Höhe von € 2,70 statt bislang € 2,60 pro Kilometer. Fahren mehr als vier in einem Großraumtaxi mit, muss auf den Grundpreis sowohl tagsüber als auch nachts ein Zuschlag bezahlt werden, der von € 7,50 auf € 7,90 angehoben wird.

Anstelle der Beförderungsentgelte kann auch ein Festpreis treten. Die Höhe wird bei der Bestellung vor der Fahrt zwischen dem Unternehmen und dem Kunden vereinbart. Die Festpreisregelung ist in der vom Kreistag beschlossenen Rechtsverordnung ebenfalls enthalten.

Zum Verfahren: Will man Taxipreise ändern, so geht das nur über die Änderung einer Rechtsverordnung. Berechtigt hierzu ist laut Gesetz der Rhein-Kreis Neuss. Sobald ein Antrag vorliegt, folgt ein gesetzlich vorgeschriebenes Anhörungs- und Beteiligungsverfahren. Hier sind Träger öffentlicher Belange wie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden, Industrie- und Handelskammer und Gewerkschaft zu informieren beziehungsweise um Stellungnahme zu bitten. Nach dem Anhörungs- und Beteiligungsverfahren geht das Ganze in den zuständigen Fachausschuss und in den Kreisausschuss. Die abschließende Entscheidung trifft der Kreistag.

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